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Bundestag schafft Routerzwang durch Provider ab


Reform beschlossen
Bundestag schafft den Routerzwang ab

Von dpa-afx, t-online
Aktualisiert am 06.11.2015Lesedauer: 2 Min.
Kunden können zukünftig ihren Router selbst auswählen.Vergrößern des BildesKunden können zukünftig ihren Router selbst auswählen. (Quelle: dpa)
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Verbraucher können künftig frei wählen, welchen Router sie beim Zugang ins Internet wählen möchten. Der Bundestag hat einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs beschlossen. Damit können Internet-Provider ihre Kunden nicht länger zwingen, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden.

Einige Anbieter von Kabel- oder Glasfaser-Internetanschlüssen schreiben ihren Kunden bislang vor, welche Router sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Sie definieren die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Die meisten DSL-Anbieter erlauben schon lange die Wahl eines beliebigen Routers.

Das neue Gesetz definiert nun aber die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" und lässt damit den Kunden die freie Routerwahl. Die Anbieter müssen ihren Kunden nun bei Vertragsschluss unaufgefordert und kostenfrei die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit sie ihre eigene Hardware einrichten können.

Mehr Funktionen für Nutzer

Das ist besonders für Kabelnetz-Kunden interessant, die oft Router mit eingeschränkten Funktionen hinnehmen mussten. Die Anbieter hatten ihre Position damit verteidigt, dass inkompatible Geräte die Netze beeinträchtigen könnten. Dem steht jedoch entgegen, dass es gesetzliche Vorgaben für die Geräte gibt.

Vielmehr hatten die Anbieter den Vorteil, dass sie ihren Support-Aufwand auf wenige Router konzentrieren konnten. Für diese Geräte ließen sie spezielle Firmware entwickeln, deren Updates sie zentral gesteuert bei allen Geräten aufspielen konnten.

Kabelnetzbetreiber wollen Reform verzögern

Widerstand gegen die Neuregelung regt sich im Bundesrat, weil mehrere Kabelnetzbetreiber wie UnityMedia die Reform ablehnen. Die Länderkammer kann das Gesetz allerdings nicht stoppen, sondern allenfalls verzögern. Union und SPD hatten die Abschaffung des Routerzwangs im Koalitionsvertrag vereinbart.

Das Gesetz soll sechs Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Damit will die Bundesregierung den betroffenen Unternehmen Zeit geben, sich administrativ und technisch umzustellen.

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