16.11.2011, 14:39 Uhr | t-online.de
Spiele-Klassiker "Memory" von Ravensburger. (Quelle: dpa)
Apple hat Ärger mit dem deutschen Spiele-Hersteller Ravensburger, weil im App-Store für iPhone und iPad Spiele unter dem Namen "Memory" verkauft werden. Denn Ravensburger besitzt die weltweiten Markenrechte an dem Spiele-Klassiker und sieht es nicht gern, wenn Unbefugte damit Geld verdienen. Apple hingegen kann sich mit den Deutschen nicht auf Bedingungen einigen, unter denen sich die beanstandeten Spiele aus dem App-Store entfernen ließen. Nun wurde es Ravensburger zu bunt – und hetzte den sonst selbst so klagefreudigen Kaliforniern jetzt selbst die Anwälte auf den Hals.
Die Ravensburger AG wacht eifersüchtig über die eigenen Marken. Besonders das Spiel "Memory" gilt als wirtschaftliches Zugpferd des Unternehmens und genießt deshalb besondere Aufmerksamkeit. Das Spielprinzip ist jedoch so simpel, dass es unzählige nicht lizensierte Spiele-Apps gibt, die darauf beruhen. Mit dem Siegeszug der Smartphones und Tablet-Computer ist der Markt für mobile Spiele explodiert – so war es für Ravensburger ein Leichtes in Apples App-Store genügend Beispiele für die Verletzung der eigenen Marke zu finden. Nach gegenwärtiger Zählung bietet der iTunes-Store 1041 Memory-Spiele für das iPad und 2282 Apps für das iPhone an, der überwiegende Teil davon nicht durch Ravensburger lizensiert.
Das Unternehmen beschwerte sich. Apple aber löschte die beanstandeten Apps nicht sofort, weshalb Ravensburger der Beschwerde direkt eine Klage folgen ließ. Nun trafen sich die Anwälte der beiden Konzerne vor dem Landgericht München. "Vielleicht konnte auf die legitimen Vorwürfe nicht gleich richtig reagiert werden", zitiert die Süddeutsche Zeitung den Apple-Anwalt ein. Aber die Sachlage sei schwierig zu überblicken. Im englischen Sprachraum ist "Memory" nicht als Wortmarke geschützt. "Da gibt es unglaubliche Schwierigkeiten bei einer weltweit agierenden Plattform." Die Klage versteht der Anwalt trotzdem nicht: "Man will doch auch künftig gute Geschäfte miteinander machen."
Ravensburger lässt sich davon jedoch nicht beeindrucken. Tatsächlich will der Konzern auch in Zukunft eigene Spiele für iPhone und iPad anbieten und über den App-Store verkaufen. Aber Apple müsse schneller auf Beschwerden reagieren. Sicher sei eine außergerichtliche Einigung vorzuziehen. Doch sei die Klage nötig geworden, damit Apple "endlich mal auf Trab kommt". Außerdem habe Apple gerade bei Verletzung der eigenen Rechte oft blitzschnell reagiert und Apps aus dem App-Store verbannt. Eigene Markenrechte würden von Apple "brutalst möglich" wahrgenommen, "doch die Rechte anderer nicht". Auch die Sache mit dem englischen Sprachraum ist den Deutschen ziemlich egal. Es gehe um den deutschen Markt und deutsches Recht.
Jetzt muss ein deutsches Gericht die Sache entscheiden, wenn sich die Streithähne nicht doch noch zusammenraufen. Man sei einer Einigung eigentlich auch schon ziemlich nahe gewesen, doch habe es in letzter Minute noch eine Wortmeldung aus der Apple-Zentrale in den USA gegeben – der Tropfen, der für Ravensburger das Fass zum Überlaufen gebracht hatte. Das Gericht gewährte den beiden Parteien noch ein wenig Zeit für eine gütliche Übereinkunft, der Termin zur Urteilsverkündung wurde erst für den 31. Januar festgesetzt.
Apple sollte sich vielleicht beeilen, den Wünschen von Ravensburger nachzukommen. Denn das Gericht deutete bereits an, wie seine Entscheidung ausfallen dürfte. Im Gegensatz zu eBay sei iTunes ein vollwertiger Online-Shop, der selbst als Verkäufer auftritt. Und das würde bedeuten, dass Apple in der Pflicht steht, Markenrechtsverstöße umgehend zu unterbinden.
16.11.2011, 14:39 Uhr | t-online.de
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