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Facebook und das problematische "Gefällt mir"

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Facebook und das problematische "Gefällt mir"

23.08.2011, 16:38 Uhr

Sorgt bei Datenschützern für Ärger: Der Like-Button von Facebook. (Quelle: imago)

Sorgt bei Datenschützern für Ärger: Der Like-Button von Facebook. (Quelle: imago)

Datenschützer erregen sich über Facebooks Gefällt-mir-Button, und der normale Nutzer versteht die Welt nicht mehr. Was soll schon problematisch sein, wenn man der Welt freiwillig per Mausklick seine Vorlieben mitteilt? Dabei hat es die scheinbar harmlose Funktion in sich: Denn selbst wenn der Anwender den Button nicht betätigt, erfährt Facebook eine ganze Menge über ihn. Denn der Button mit dem hochgestreckten Daumen überträgt unter anderem Daten darüber, welche Internet-Seiten ein Facebook-Nutzer gerade besucht.

Der Gefällt-mir-Button ist überall. Online-Medien setzen die kleine Schaltfläche mit dem hochgereckten Daumen und der Aufschrift "Gefällt mir" neben ihre Artikel, damit die Leser sie weiterempfehlen können. Auf englischsprachigen Seiten taucht er als Like-Button auf. Es gibt ihn auch in einer leicht abgewandelten Funktion mit der Aufschrift "Empfehlen" oder "Recommend". Online-Shops setzen ihn in ihre Kataloge, in populären Blogs ist er zu finden, von einer wachsenden Zahl privater Internet-Seiten ganz zu schweigen. Seine offensichtliche Funktion ist schnell erklärt: Betätigt ihn ein eingeloggter Facebook-Nutzer, zeigt er damit seine Vorliebe für den dazu gehörenden Beitrag und zeigt dies auch auf seinem Facebook-Profil. Daran nehmen die Datenschützer auch keinen Anstoß. Ihnen missfällt, was tiefer im Code des Buttons vor sich geht – und was auch den meisten Anwendern nicht schmecken dürfte.

Deutsche Datenschützer laufen Sturm

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein wirft Facebook gar vor, gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht zu verstoßen. Im Kern stört sich die Behörde an der Weitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA. Die Nutzer würden über diese Weitergabe nicht ausreichend informiert. Facebook widerspricht den Vorwürfen des ULD. "Facebook hält sich vollständig an die europäischen Datenschutzbestimmungen", so ein Unternehmenssprecher. Man könne von den Besuchern von Seiten mit Gefällt-mir-Button "technische Informationen wie die IP-Adresse" sehen. Facebook lösche diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen, damit entspreche man den "üblichen Branchenstandards". Man wisse nicht, wer der Nutzer sei, es sei denn, er sei gerade aktiv bei Facebook eingeloggt. Doch genau hier liegt das Problem.

So funktioniert der Gefällt-mir-Button

Um es zu verstehen ist es nötig, die Technik hinter dem Gefällt-mir-Button anzusehen. Facebook stellt jedermann Code für die Einbindung des Buttons zur Verfügung, Internetseiten-Betreiber müssen ihn nur noch an die gewünschte Stelle ihres Web-Auftritts kopieren. Dort steckt der Button in einem so genannten iFrame. Dabei handelt es sich sozusagen um eine winzige Internet-Seite, die innerhalb der sie umgebenden Seite angezeigt werden kann. Wird die Seite mit dem eingebauten Gefällt-mir-Button aufgerufen, lädt der Browser auch diese Mini-Website – und die meldet Facebook, auf welcher Seite sie gerade aufgerufen wurde. Das ist das besondere an der Einbindung per iFrame: Sie aktiviert sich schon beim Laden der Seite und ist unabhängig von einem bewussten Klick des Nutzers.

Button verknüpft Surf-Historie mit Nutzer-Namen

Zwei Beispiele für den Gefällt-mir-Button.Zwei Beispiele für den Gefällt-mir-Button.Ist der Besucher nun gleichzeitig bei Facebook eingeloggt, etwa in einem anderen Tab oder Fenster des Browsers, dann übermittelt der Button gleichzeitig die dazu gehörende Sitzungs-ID bei Facebook. Damit kann Facebook der zuvor gemeldeten Referrer-URL einen Namen zuordnen. Das bedeutet, dass das soziale Netzwerk sehen kann, welche Webseiten ein Nutzer ansurft, solange diese einen Gefällt-mir-Button erhalten. Die Server des Unternehmens speichern also nichts weniger als das Surf-Verhalten der Facebook-Nutzer, verknüpft mit all den anderen Informationen, die das Soziale Netzwerk ohnehin bereits sammelt, so wie Vor- und Nachnamen des Nutzers, seine Telefonnummer und seine Adresse. Genau diese Verknüpfung ist in Deutschland jedoch nicht erlaubt.

Viele Juristen vertreten schon seit langem die Ansicht, dass bestimmte Details des Facebook-Angebots deutschem Datenschutzrecht widersprechen. Thomas Hoeren, Jura-Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, urteilt: "Das ULD hat recht, viele Funktionen von Facebook sind nicht mit dem Telemedien- und dem Bundesdatenschutzgesetz zu vereinbaren." Weil Facebook nicht in Deutschland ansässig ist, gilt es als schwierig, das Unternehmen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Jurist Hoeren bewertet die Rechtslage so: "Bis heute ist die Frage unbeantwortet, ob das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt Anwendung bei Facebook findet - eine Firma mit Sitz in Irland und Kalifornien." Deshalb will das ULD nun gegen Website-Betreiber in Schleswig-Holstein vorgehen, die Facebook-Fanpages betreiben oder bestimmte Facebook-Angebote auf ihren Websites eingebunden haben.

Nicht davon betroffen sind Seiten, die statt des Gefällt-mir-Buttons die Facebook-Teilen-Funktion einsetzen, wie sie zum Beispiel t-online.de anbietet. Sie verwendet keinen iFrame und stellt nichts weiter als einen Link zu Facebook dar. Diese Schaltfläche löst erst dann eine Aktion aus, wenn der Nutzer sie anklickt.

23.08.2011, 16:38 Uhr

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