11.04.2012, 10:23 Uhr | t-online.de
Fremdes Foto auf Facebook-Pinnwand: Findige Abmahn-Anwälte haben eine neue Masche. (Quelle: imago)
Eine Abmahnung wegen eines unrechtmäßig veröffentlichten Fotos sorgt derzeit für Unruhe bei Facebook-Mitgliedern. Im konkreten Fall hat der abgemahnte Facebook-Nutzer das Bild jedoch gar nicht selbst in dem sozialen Netzwerk eingestellt. Ein Dritter hatte es auf seiner Pinnwand veröffentlicht. Jetzt soll der betroffene Nutzer Schadenersatz zahlen, obwohl er nicht der Verursacher des Schadens ist.
Facebook bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Inhalte auf der Pinnwand eines anderes Nutzers zu veröffentlichen. Im aktuellen Fall veröffentlichte ein Facebook-Kontakt des nun abgemahnten Nutzers ein Bild einer Badeente – ein Vorgang, wie er jeden Tag millionenfach auf Facebook vorkommt. Statt Gefällt mir oder netter Kommentare bekam der Pinnwand-Inhaber jedoch Post von einer Anwaltskanzlei mit einer Abmahnung wegen "öffentlicher Zugängigmachung eines Lichtbildes". Neben der sofortigen Löschung des Bildes fordern die Anwälte auch Auskunft darüber, wie lange das Bild bei Facebook online war – um daraus eine Schadenersatzsumme zu berechnen. Das berichtet die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum, die den Abgemahnten vertritt.
Die abmahnenden Anwälte bewerten die Facebook-Pinnwand in ihrer Forderung juristisch wie eine Internetseite. Dies würde bedeuten, dass der Inhaber für die Rechtmäßigkeit der Inhalte gerade stehen muss, die darauf veröffentlicht werden – egal ob er sie selbst gepostet hat oder nicht. Ein Schock für viele Facebook-Nutzer, die oft nicht kontrollieren, was auf ihrer Pinnwand so landet. Urheberrechtlich geschützte Bilder mischen sich hier mit Kommentaren und selbst geschossenen Schnappschüssen der eigenen Freunde.
Damit nicht jeder gleich alles über Sie weiß: So schützen Sie Ihre Privatsphäre. zum Video
Tatsächlich gelten für Facebook-Seiten zunächst die selben Regeln wie für eine selbst betriebene Internetseite. Alle dort veröffentlichten Inhalte sollten selbst erstellt oder aber durch den Urheber abgesegnet sein. Juristisch wasserdicht ist dieses Einverständnis jedoch nur in schriftlicher Form. Kompliziert wird es aber, wenn wie im vorliegenden Fall ein Dritter Inhalte auf der Facebook-Seite veröffentlicht. Rechtsanwalt Henning Krieg zum Beispiel schreibt in einem Blog-Post zu dem Fall, dass der Inhaber einer Pinnwand als Diensteanbieter nach Paragraf 10 des Telemediengesetzes gelten könnte. Dann müsste er zunächst nicht für diesen fremden Inhalt haften. Er müsste erst dann haften, wenn er davon Kenntnis erlangt, dass dieser Inhalt rechtswidrig ist und anschließend nichts unternimmt.
Die Anwälte des Abgemahnten argumentieren, dass ihr Mandant gar nicht habe überprüfen können, ob das auf seiner Pinnwand aufgetauchte Foto gegen Urheberrechte verstößt. "Die Abmahnung wäre nichts besonderes, wenn es sich dabei um ein Foto handelte, welches der Abgemahnte selbst auf seine Facebookpräsenz hochgeladen hätte", schreibt die Kanzlei in ihrem Blog. "Dass die Verwendung fremden Bildmaterials verboten ist, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben." Der Abgemahnte könne aber bei einem Post durch Dritte "naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist".
Heutzutage brennt man Fotosammlungen für Freunde nicht mehr auf CD, sondern erstellt direkt ein Online-Fotoalbum. So geht's. Fotos im Internet
Im Februar sagte Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem Artikel von Spiegel Online: "Die durchschnittliche Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen ist 10.000 Euro Abmahnkosten wert, wenn denn jede Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden würde." Jugendliche neigen dazu, alles, was sie im Internet finden, auf ihren Pinnwänden auf Facebook und in anderen Netzwerken zu posten. Daher böte sich Abmahnern hier eine Fundgrube. Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei vermuten sogar, dass ein Bericht in der ARD-Ratgeber-Sendung vom 31. März den Abmahner im aktuellen Fall "inspiriert" haben könnte. In der Sendung wurde genau dieses Szenario beschrieben.
Besorgte Nutzer können das Posten fremder Inhalte auf der eigenen Pinnwand vorsorglich untersagen. Diese Sperre ist bei Facebook in der Standardeinstellung erst einmal aufgehoben, lässt sich jedoch ganz einfach einschalten. Wie das geht, zeigen wir in dieser Anleitung.
Quelle: t-online.de
zur HomepageDie Multimedia Software, mit der Sie Filme, Musik und Fotos für Zuhause aufnehmen, konvertieren und abspielen können. Jetzt auch für Windows 8. mehr bei Softwareload
Die neuen Kollektionen von Top-
marken: Schuhe, Mode u.v.m. bei zalando.de - Versand gratis. mehr
Zuverlässige Bauknecht-Waschma-
schine für nur 399,- € : 6 kg Lade-
volumen & EEK: A+++. bei OTTO
Ein gutes Arbeitsklima verlangt vollen Einsatz. zum Video
Jetzt im Sale zugreifen! Kauf auf Rechnung & bereits ab 24,- € Gratisversand. bei CECIL.de