23.04.2012, 14:23 Uhr
Australier veröffentlichte Nacktfotos von Ex-Freundin auf Facebook. (Quelle: t-online.de/imago)
Sein Racheakt auf Facebook brachte einem 20-jährigen Australier sechs Monate Gefängnisstrafe ein. Der Mann hatte seine Ex-Freundin bloßgestellt, indem er intime Fotos von ihr veröffentlichte.
Mit den Bildern wollte sich der Angestellte einer Versandfirma aus dem australischen Sydney dafür rächen, dass die Frau ihn kurz zuvor verlassen hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Kurz nachdem er die Fotos hochgeladen hatte, informierte er seine Ex-Freundin per Mail darüber, dass nun jedermann sie im Internet nackt sehen könne. Die so Bloßgestellte suchte den Mann zu Hause auf und forderte, dass er die Bilder sofort auf Facebook löscht. Als dieser sich weigerte, zeigte die junge Frau ihn an.
Laut Gericht zeigten die Bilder die Frau "nackt in verschiedenen Positionen, und deutlich waren Brüste und Genitalien zu sehen." Gegenüber der Polizei erklärte der Verurteilte, er habe die Bilder hochgeladen, "weil das die einzige Möglichkeit war, ihr weh zu tun." Das Gericht konnte sich bei seiner Entscheidung nur auf einen ähnlichen Fall in Neuseeland berufen. Dort war 2010 ein junger Mann zu vier Monaten Haft verurteilt worden, der ebenfalls Nacktbilder seiner Ex-Freundin auf Facebook veröffentlicht hatte.
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Der junge Australier bekannte sich schuldig, einen "unanständigen Artikel" veröffentlicht zu haben und wurde zu sechs Monaten Hausarrest verurteilt. Dagegen ging er in Berufung, woraufhin die Richterin ihn zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilte, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Laut seiner Anwältin bedaure er inzwischen die Tat.
Die Richterin Jane Mottley erklärte, das Ziel des Urteils sei "nicht nur den Straftäter, sondern auch die Netzgemeinde abzuschrecken, ähnliche Verbrechen zu begehen." Die neuen Technologien wie Facebook würden einen sofortigen Zugang zur Öffentlichkeit bieten. Unendlicher Schaden könne dem Ruf eine Person durch solche unverantwortlichen Veröffentlichungen zugefügt werden: "Durch die Beliebtheit [von Facebook Anm. der red.] und den möglichen Schaden, der über dieses Medium verursacht werden kann, ist es nötig, vor diesen Straftaten abzuschrecken", so die Richterin.
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