24.05.2012, 15:38 Uhr | Andreas Lerg
Facebook muss Faceporn ohne Murren hinnehmen. (Quelle: imago)
Facebook hat den Rechtsstreit gegen Faceporn verloren. Der norwegische Betreiber der Pornoseite muss weder die Marke, noch die dazugehörigen Domains an Facebook übergeben. Das entschied ein Gericht in Kalifornien. Facebook geht immer wieder juristisch gegen Firmen vor, die die Begriffe "Face" oder "Book" in Marken- oder Produktnamen nutzen.
Richter Jeffrey S. White vom Bezirksgericht in San Francisco entschied gegen Facebook und wies die Klage des Unternehmens auf Übergabe der Marke Faceporn ab. Die Norweger bezeichnen ihr Angebot als "soziales Netzwerk für Pornographie" und bieten ähnliche Funktionen an, wie auch Facebook sie seinen Nutzern zur Verfügung stellt. Auch die Gestaltung der Internetseite ist dem amerikanischen Vorbild nachempfunden.
Facebook verklagte den norwegischen Betreiber wegen der Kopie des Facebook-Designs und der Funktionen, vor allem aber vor allem wegen der Verletzung von Markenrechten. In der Klage verlangte das Unternehmen, dass neben der Marke Faceporn auch die Domains faceporn.com, faceporn.net und faceporn.org an Facebook übergeben werden müssen. Außerdem sollten die Beklagten alle Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Die Begründung des Gerichtes ist ungewöhnlich: Es sei schlichtweg nicht zuständig, denn Facebook sei der Nachweis nicht gelungen, dass sich Faceporn gezielt an kalifornische Bürger wendet. Die eventuelle Ähnlichkeit des Namens, die vergleichbaren Funktionen oder vergleichbares Design standen nicht im Mittelpunkt des Verfahrens. In der Urteilsbegründung hieß es weiter, dass das Gericht anzweifelt, dass Faceporn trotz eventueller Ähnlichkeiten die gleiche Zielgruppe adressiere, wie Facebook. Zudem wären die Angeklagten norwegische Staatsbürger, was ebenfalls begründe, warum das Gericht nicht zuständig sei. Facebook kann jetzt versuchen, in Norwegen vor Gericht zu ziehen.
Facebook hat sich die Begriffe "Face" und "Book" sowie den Begriff "Wall" rechtlich schützen lassen und geht immer wieder gegen Firmen vor, die diese Begriffe als Bestandteil von Marken- oder Produktnamen nutzen. Doch laut dem US-Webmagazin Venturebeat verlor das soziale Netzwerk bereits zuvor vergleichbare Verfahren gegen die Betreiber von Shagbook, Teachbook und Lamebook. Mit letzterem erreichte Facebook allerdings eine außergerichtliche Einigung. Nun hat Facebook auch ein Verfahren verloren, bei dem es um den Namensbestandteil "Face" geht.
24.05.2012, 15:38 Uhr | Andreas Lerg
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