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Facebook: Widerspruch auf Pinnwand ist völlig zwecklos

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Widerspruch gegen Facebook-AGB ist zwecklos

27.11.2012, 16:59 Uhr | Andreas Lerg

Falsche Facebook-Mails locken in die Falle. (Quelle: imago\t-online)

Falsche Facebook-Mails locken in die Falle. (Quelle: t-online/imago)

Auf Facebook häufen sich derzeit Pinnwandeinträge, mit denen Nutzer den geltenden Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerkes widersprechen und die Nutzung ihrer Fotos und anderer Inhalte durch Facebook von ihrer Zustimmung abhängig machen. Diese Einträge sind jedoch vollkommen nutzlos.

Immer häufiger liest man derzeit auf Facebook-Profilen den folgenden Eintrag: "Aufgrund der neuen AGB´s in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir.Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung." Danach folgt das gleiche auf Englisch. Immer mehr Nutzer kopieren den Text und verbreiten ihn weiter.

Erklärung ist wirkungslos

Widerspruch gegen Facebook-AGB. (Quelle: t-online.de) Nutzloser Widerspruch gegen die Facebook-AGB. (Quelle: t-online.de)Doch dieser Eintrag ist nutzlos, da er juristisch keine Wirkung hat. Wer sich bei Facebook anmeldet, akzeptiert damit die zu diesem Zeitpunkt geltenden Nutzungsbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und er akzeptiert auch deren spätere Änderungen. Mit einer wie auch immer gearteten Erklärung auf der eigenen Pinnwand kann ein Nutzer dieser Regeln für sich weder ändern noch außer Kraft setzen oder den Betreiber von Facebook zu einem bestimmten Verhalten zwingen. Wer mit den Spielregeln des sozialen Netzwerkes nicht einverstanden ist, hat nur eine Wahl: Austreten.

Computer-Video
Facebook: Die richtigen Einstellungen
imago

Damit nicht jeder gleich alles über Sie weiß: So schützen Sie Ihre Privatsphäre. zum Video

Quelle: Andreas Lerg

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