05.12.2012, 10:00 Uhr | t-online.de
Drei Wochen U-Haft wegen Facebook-Post. (Quelle: imago/Blickwinkel)
Dass mancher Scherz auf Facebook alles andere als witzig ist, musste jetzt ein 22-jähriger Gymnasiast aus der Schweiz erfahren. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn am Dienstag wegen "Schreckung der Bevölkerung". Er saß wegen des Vorfalls auch schon drei Wochen in Untersuchungshaft.
Der Schüler drohte im Frühjahr seinen sämtlichen Freunden – 290 an der Zahl – auf Facebook, dass er sie "vernichten" werde. Als Grund nannte er die Tatsache, dass sie ihm nicht zum Geburtstag gratuliert hätten. In der Statusmeldung schrieb er: "Ich vernichte eui alli, ihr werdet es bereue, dass ihr mir nöd im arsch kroche sind, denn jetzt chan eu niemert me schütze … pow!!!! pow!!!! pow!!!!". Der junge Mann hielt seine Aktion für einen lustigen Witz, doch an der Schule mutmaßte man, dass er damit einen Amoklauf ankündigen wolle.
Nach der Veröffentlichung am 22. März alarmierte eine besorgte Mitschülerin die Schulleitung. Tags drauf wurde der junge Mann von der Züricher Stadtpolizei verhaftet und saß daraufhin drei Wochen in Untersuchungshaft. Er beteuerte, mit seiner Facebook-Nachricht lediglich einen unüberlegten Scherz gemacht zu haben. Es sei nicht die Ankündigung eines Amoklaufes gewesen. Ein Psychologe, der den Schüler während der Untersuchungshaft betreut hatte, beurteilte den jungen Mann als "nicht gefährlich".
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Das Gericht bewertete die Morddrohung auf Facebook jedoch nicht als Scherz. Vielmehr sei diese Äußerung geeignet gewesen, "viele Leute zu ängstigen". Mildernde Umstände gestand der Richter dem 22-Jährigen zu, denn er habe wohl nicht die Absicht verfolgt, seine Drohung in die Tat umzusetzen. Daher verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à zehn Franken, umgerechnet insgesamt 371 Euro. Die 21 Tage Untersuchungshaft werden angerechnet, so dass er noch 222 Euro Strafe zahlen muss. Allerdings wurden ihm auch die über 11.000 Euro Prozesskosten auferlegt, die er nun zahlen muss. Die hätte er sich sparen können, wenn er den ursprünglichen Strafbefehl von 45 Tagessätzen à 30 Franken akzeptiert hätte, statt ihn abzulehnen und so das Gerichtsverfahren zu erzwingen.
Quelle: t-online.de
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