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Facebook: Bericht über Zahl an Regierungsanfragen veröffentlicht

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Offengelegt

Warum Facebook seine Nutzer an Regierungen verrät

29.08.2013, 14:50 Uhr | Sebastian Weber

Facebook: Zahl der Regierungsanfragen bekannt gegeben. (Quelle: imago\McPHOTO/CHROMORANGE/Montage)

Facebook hat einen Bericht über die Zahl an Regierungsanfragen offen gelegt. (Quelle: McPHOTO/CHROMORANGE/Montage/imago)

Facebook hat einen Bericht veröffentlicht, in dem das soziale Netzwerk aufschlüsselt, aus welchem Land wie viele Anfragen nach Nutzerdaten von Seiten der Regierungsbehörden eingingen. Im ersten Halbjahr 2013 nahmen die USA die erwartete Spitzenreiterposition ein. Doch auch Deutschland hält sich nicht zurück, seinen Bürgern im Internet hinterher zu schnüffeln. Facebook gibt aber längst nicht allen Anfragen statt.

Der sogenannte "Globale Bericht über Regierungsanfragen" beinhaltet 71 Länder, von Ägypten über El Salvador und Nepal bis hin zu Zypern. Er schlüsselt für jede Nation genau auf, wie viele Anfragen zur Herausgabe von Nutzerdaten bei Facebook eingingen, wie viele Nutzer insgesamt betroffen waren und wie viel Prozent der Bitten Facebook gerecht wurde.

Strikt reguliert

Facebook stellt im Bericht einleitend dar, dass jede Anfrage zunächst geprüft würde und nur erfüllt werde, wenn alle gesetzlichen Regelungen eingehalten seien. Außerdem würden in vielen Fällen auch nur sehr allgemeine Informationen an die Behörden weitergegeben, etwa der Name eines Nutzers. Zu diesen Behörden zählen gemeinhin Geheimdienste und Polizei-Behörden.

Die Entscheidung über die Herausgabe der Nutzerdatenunterliegt der jeweiligen Gesetzeslage des Ursprungslandes der Anfrage, im Fall von Deutschland dem EU-Recht. Ersuche aus Deutschland würden demnach in Facebooks Europa-Hauptquartier in Irland bearbeitet.

Zu den Voraussetzungen, damit das soziale Netzwerk Informationen offenlegt, können unter anderem entsprechende Gerichtsbeschlüsse oder Durchsuchungsbefehle zählen. In 37 Prozent der 1886 deutschen Fälle waren diese laut Bericht erfüllt und die Behörden bekamen die gewünschten Daten.

Facebook mit Maulkorb

Die vorliegenden Beschlüsse schreiben Facebook jedoch auch vor, welche Nutzerdaten preisgegeben werden müssen. Im Extremfall kann so das gesamte Profil eines Verdächtigen für die Ermittler offen liegen – von eigenen Postings, über Fotos und Videos bis hin zu verschickten Nachrichten.

Wie oft Facebook nur allgemeine Informationen herausgibt und wie oft detaillierte Profildaten, darf das soziale Netzwerk indes nicht preisgeben. Gesetzliche Bestimmungen binden dem amerikanischen Unternehmen einen Maulkorb um. Facebook bemüht sich jedoch nach eigener Aussage, in folgenden Berichten dieser Art mehr Details zu den Regierungsanfragen preisgeben zu können.

Fiese Betrugsmaschen auf Facebook

Deutschland auf Platz 4

Während Deutschland mit seinen knapp 1.900 Anfragen immerhin auf Platz 4 landet, zeigen sich die USA mit elf- bis zwölftausend Anfragen als absolute Spitzenreiter. Theoretisch kann jedes Land die Daten eines jeden Nutzers bei Facebook anfragen, erfolgsversprechend wäre dieses Unterfangen jedoch nicht.

Für die Untersuchung ausländischer Verdächtiger würde schlicht die Rechtsgrundlage fehlen und der Antrag somit von Facebook abgewiesen. Hier müssten die USA zum Beispiel den Umweg über deutsche Behörden nehmen, sollten sie einen Deutschen im Visier haben und umgekehrt.

USA und Großbritannien sind die Meisterspitzel

Abseits der USA und Deutschland, deren Anfragen zu 79 Prozent und 37 Prozent genehmigt wurden, teilen sich Indien mit 3.245 Anfragen, Großbritannien mit 1.975 Anfragen, Italien mit 1.705 Anfragen und Frankreich mit 1.547 Anfragen die obersten Spitzel-Platzierungen.

Allerdings schwankt die Erfolgsrate stark. Neben den USA bekam Großbritannien in dieser Riege noch die meisten Auskünfte von Facebook, immerhin 68 Prozent der Gesuche waren positiv – was für vergleichsweise lasche Datenschutzbestimmungen spricht.

Auch Indien und Italien bekamen im Schnitt jede zweite Bitte erfüllt, während neben Deutschland auch an Frankreich nur in jedem dritten Fall die gewünschten Nutzerdetails übermittelt wurden.

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29.08.2013, 14:50 Uhr | Sebastian Weber

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