Neue Vergütungsabgaben
Preise für Datenträger-Rohlinge sollen massiv steigen04.02.2010, 12:54 Uhr | t-online.de
(Quelle: t-online.de)
Die Preise für CD-, DVD- und Blu-ray-Rohlinge sollen massiv steigen. Das fordert zumindest die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die zusammen mit den Herstellern der Datenträger die pauschale Vergütung für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke aushandelt. Besonders bei DVD-Rohlingen sollen die Abgaben stark steigen. Ob die neuen Gebühren aber wie von der ZPÜ gefordert angehoben werden, ist noch nicht beschlossen. Anstatt die neuen Abgabenhöhen zu verhandeln, bewegen sich Hersteller und Verwertungsgesellschaft derzeit auf eine Auseinandersetzung vor Gericht zu.
Bis zu 3,47 Euro pro Blu-ray-Rohling verlangt die ZPÜ seit dem 1. Januar 2010 von den Herstellern. Für einen normalen DVD-Rohling sollen statt wie bisher 8,7 Cent pro Spielstunde jetzt 13,9 Cent Gebühren anfallen, für wiederbeschreibbare Rohlinge vom Typ DVD +/- RW sollen es 27,1 Cent sein. Für einen Rohling vom Typ DVD-RAM, wie sie in manchen Camcordern und DVD-Rekordern Einsatz finden, veranschlagt die Verwertungsgesellschaft nun sogar 55 Cent pro Stück. Die Hersteller halten diese Erhöhungen jedoch für überzogen und haben Widerstand angekündigt.
Mit den Vergütungsabgaben kompensieren die Hersteller die Verwertungsgesellschaften für mögliche Kopien urheberrechtlich geschützter Werke. Diese Regelung gilt nicht nur für CD- und DVD-Rohlinge, sondern auch für Vervielfältigungsgeräte wie Brenner, aber auch Drucker und Kopierer. Die Verwertungsgesellschaften nehmen das Geld ein und verteilen es nach einem bestimmten Schlüssel an Künstler und Autoren. Die Höhe der Abgaben wird in regelmäßigen Abständen zwischen Verwertern und Herstellern verhandelt und ist immer wieder Anlass für Kontroversen. Im vorliegenden Fall hatte die ZPÜ nach einem Scheitern der Verhandlungen mit den Herstellern einfach festgesetzt und im Bundesanzeiger veröffentlichen lassen.
Diese Veröffentlichung sei aus Sicht des Branchenverbandes Informationskreis Aufnahmemedien jedoch rechtswidrig gewesen, sagte eine Sprecherin im Gespräch mit dem Online-Magazin Golem. Außerdem gebe es für die Höhe der Tarife keine tatsächliche und rechtliche Grundlage. Die Verwertungsgesellschaften berufen sich auf die Paragrafen 54 und 54a des Urheberrechtsgesetzes, in denen eine Vergütung in angemessener Form vorgesehen ist. Die Höhe der nun festgelegten Tarife stützten sich nach Angaben einer GEMA-Sprecherin auf eine Studie der zuständigen Schiedsstelle. Der Fall liegt nun bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt. Es ist jedoch zu erwarten, dass kleinere Hersteller die neuen Abgaben bereits jetzt auf ihre Preise aufschlagen werden. Sollte der Widerspruch gegen die neuen Tarife scheitern, müssen die Hersteller die höheren Abgaben aus eigener Tasche nachzahlen – für kleinere Unternehmen kann das den Ruin bedeuten.
04.02.2010, 12:54 Uhr | t-online.de
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