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RealNetworks kapituliert vor Hollywood

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Kapitulation vor Hollywood

RealNetworks beerdigt den DVD-Kopierer

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RealNetworks beerdigt den DVD-Kopierer

RealNetworks beerdigt den DVD-Kopierer (Quelle: dpa)

Auf knapp zwei Jahre Rechtstreit folgt nun das endgültige Aus: Der US-Software-Anbieter RealNetworks wird ein umstrittenes Programm zum Rippen von DVDs nicht mehr vertreiben.

Die Argumentation klang überzeugend: Vor Gericht erklärte RealNetworks, dass Kunden mit der Software RealDVD bis zu 70 Sicherheitskopien ihrer rechtmäßig erworbenen DVDs auf die Festplatte ziehen. Dazu haben sie ein Recht, genauso wie beim Digitalisieren der eigenen CDs mit Musikdatenbanken wie iTunes.

US-Gericht bestätigt Kopierschutz

Das hat das Gericht nicht umgestimmt. Dessen Ansicht: Nach US-Recht ist es nicht erlaubt, Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Also könne RealDVD auch nicht vertrieben werden. Schritt für Schritt, Antrag für Antrag verlor RealNetworks den Streit um RealDVD. Sechs Hollywood-Studios hatten gegen den Vertrieb der Software geklagt.

RealNetworks schmeißt das Handtuch

Nun gibt RealNetworks auf: Man hat sich mit der Hollywood-Lobbyorganisation MPAA geeinigt. 4,5 Millionen Dollar zahlt RealNetworks den Filmstudios für deren Anwaltskosten, verzichtet auf den Vertrieb des DVD-Rippers und verpflichtet sich, ähnliche Programme in Zukunft nicht mehr anzubieten.

DVD-Ripper verlieren gegen Streaming

Angesichts vieler illegaler und einiger legaler Streaming- und Download-Angebote für Filme im Netz verlieren DVD-Ripper auf mittlere Sicht aber ohnehin an Bedeutung. Ein kleiner Sieg für Hollywood, ein generelles Ärgernis für zahlende Kunden, die sich vorschreiben lassen müssen, wie, wo und mit welchen Geräten sie nun genau die von ihnen gekauften Filme gucken dürfen.

Rechtslage in Deutschland vergleichbar

Das US-Urteil entspricht allerdings auch hiesigen Rechtsauffassungen. So verbietet das novellierte Urheberrecht auch in Deutschland das Umgehen funktionierender Kopierschutzmechanismen. Noch darüber hinaus gehen sogenannte DRM-Systeme (Digitales Rechte-Management): Damit definieren Anbieter die Nutzungsbedingungen der von ihnen verkauften Waren, schränken beispielsweise die Nutzung auf bestimmten Abspielgeräten ein. Aus Sicht der Anbieter DRM-geschützter Waren kauft man mit einer CD oder DVD nicht etwa Musik oder Film selbst, sondern eine Lizenz zu deren Nutzung, die man per DRM Bedingungen unterwerfen kann.

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