27.05.2010, 16:42 Uhr | dpa, apn, dapd, dpa
Österreich verbietet Google Aufnahmen mit den Street-View-Autos, die der Konzern auf der CeBIT 2010 zeigte. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Nächster Rückschlag für Google Street View: Österreich hat vorläufig sämtliche Aufnahmen für den Straßenfoto-Dienst im Internet verboten. In Deutschland streiten derweil Google und Datenschützer über die Herausgabe der gesammelten WLAN-Daten.
Österreich zieht Konsequenzen aus der Panne um die gespeicherten WLAN-Daten durch Google: Die Datenschutzkommission (DSK) des Alpenlandes entschied jetzt, dass die Street-View-Autos keine Straßenzüge mehr fotografieren dürfen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Zudem wurde dem Suchmaschinenanbieter untersagt, bereits ermittelte Daten weiterzuverarbeiten und neue Daten zu sammeln. Google wurde aufgefordert, bis zum 7. Juni eine genaue technische Beschreibung der Datenermittlungsvorgänge vorzulegen und einen ausführlichen Fragebogen zu beantworten, berichtete die Nachrichtenagentur APA am Donnerstag. Die DSK-Vorsitzende Waltraut Kotschy gehe davon aus, dass die Prüfung ungefähr zwei Monate in Anspruch nehmen wird. Anschließend wolle man über weitere Schritte beraten.
Google Deutschland zeigt sich derweil kooperationsbereit und will dem zuständigen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar ein Street-View-Auto zur Verfügung stellen. Die Herausgabe einer Festplatte mit den Nutzdaten verweigerte das Unternehmen zunächst jedoch unter Verweis auf offene "rechtliche Fragen". Die Aufsichtsbehörde sieht aus diesem Grund ihre Forderungen nur zum Teil erfüllt. Erst müsse gesichert sein, dass Google mit der Daten-Weitergabe an die Behörde nicht gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße, sagte eine Unternehmenssprecherin. Dies lasse man derzeit von externen Anwälten prüfen. Google bezieht sich auf das Telekommunikationsgesetz (TKG), das die Weitergabe derartiger Nachrichten unter Strafe stellt.
Caspar sieht darin keine Hürde: "Als Aufsichtsbehörde sind wir qua Gesetz bemächtigt, Telekommunikationsdaten zu überprüfen", sagte er. Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft habe ihm bestätigt, dass sie eine Übergabe nicht als strafbares Verhalten bewerten würde. Daher gebe es keine Gründe, der Datenschutzbehörde die Daten weiter vorzuenthalten. Unabhängig von dieser Frage äußerte Caspar datenschutzrechtliche "Zweifel". Google behaupte, WLAN-Daten nutzen zu wollen, damit Handy-Nutzer in der Umgebung ihren Standort bestimmen können. Dafür sei aber nur die sogenannte MAC-Adresse notwendig. "Google bleibt die Antwort schuldig, wozu die anderen erhobenen Merkmale SSID, Signalstärke, Verschlüsselungsmethode, Übertragungsprotokoll und Funkkanal benötigt werden", sagte Caspar.
Caspar hatte von Google die Herausgabe der unerlaubt erhobenen Daten verlangt, um sich selbst ein Bild über das Ausmaß des Verstoßes zu machen. Sollte der Internetkonzern die Auskunft verweigern, kann die Behörde ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Falls Firmen "vorsätzlich oder fahrlässig" unbefugt personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, droht ihnen laut Bundesdatenschutzgesetz sogar eine Buße in Höhe von 300.000 Euro. Am Donnerstag bestätigte Caspar, dass Google eine Frageliste zu organisatorischen und technischen Informationen im Zusammenhang mit Street View vor Ablauf einer Frist beantwortet habe. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) bekräftige unterdessen ihre Kritik an der Datensammel-Praxis. "Ich erwarte von Google, dass das Unternehmen endlich seine Geheimniskrämerei beendet und die deutschen Behörden bei der Aufklärung des Falls unterstützt", sagte sie dem Hamburger Abendblatt (Freitag).
Quelle: dpa, apn, dapd, dpa
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