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Microsoft klagt gegen Google vor EU-Kommission

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Microsoft klagt gegen Google vor EU-Kommission

31.03.2011, 12:27 Uhr | dapd, dpa, dpa, dapd

Microsoft sieht seine Suchmaschine Bing gegenüber Google im Nachteil. (Quelle: dpa\dpa)

Microsoft sieht seine Suchmaschine Bing gegenüber Google im Nachteil. (Quelle: dpa/dpa)

Microsoft macht ernst gegen Google: Der amerikanische Software-Konzern hat vor der EU-Kommission Klage gegen den Suchmaschinenriesen eingereicht. Microsoft warf Google vor, alles zu tun, um "seine Dominanz auf den Märkten der Online-Suche und der Suchmaschinenwerbung zu Lasten der europäischen Verbraucher" zu festigen. Harte Vorwürfe – doch auch andere Unternehmen klagen in Brüssel gegen Google.

Der US-Softwarekonzern Microsoft reicht vor der EU-Kommission Klage gegen Google ein. Der Suchmaschinenbetreiber verweigere Konkurrenten den Zugang zu Inhalten und Daten, die diese zur Erzeugung eigener Suchergebnisse und zur Generierung von Werbeeinnahmen bräuchten, begründete Microsoft-Anwalt Brad Smith den Vorstoß am Donnerstag.

Microsoft: Google festigt Dominanz zu Lasten der Verbraucher

Nach Ansicht von Microsoft verstößt Google damit gegen europäisches Wettbewerbsrecht und missbraucht seine marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Suche in Europa. Smith warf Google vor, alles zu tun, um "seine Dominanz auf den Märkten der Online-Suche und der Suchmaschinenwerbung zu Lasten der europäischen Verbraucher" zu festigen. Microsoft betreibt die Suchmaschine Bing, die mit Google in Konkurrenz steht. Laut eines Blog-Beitrags von Anwalt Smith erkenne Microsoft die Innovationsleistungen von Google an. "Wir sind aber besorgt über ein sich ausweitendes Verhaltensmuster, das darauf abzielt, alle anderen daran zu hindern, eine konkurrenzfähige Alternative zu entwickeln."

Mehrere Suchdienste gehen gegen Google vor

Damit schließt Microsoft zu einer ganzen Gruppe von Unternehmen auf, die bereits bei der Kommission Klage gegen Google eingereicht haben. Zu den Unternehmen, deren Vorwürfe die Kommission unter die Lupe nimmt, zählen neben der Microsoft-Tochter ciao.de auch die deutschen Verlegerverbände VDZ und BDZV sowie die Berliner Stadtplandienst.de-Mutter Euro-Cities. Zu den ersten Klägern gehörten im Februar 2010 das britische Preisvergleichsportal Foundem und die französische Rechtssuchmaschine ejustice.fr. Eine Kommissionssprecherin konnte den Eingang der Klage am Donnerstag zunächst nicht bestätigen.

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Google über Klage von Microsoft wenig überrascht

Google zeigte sich angesichts der Tatsache, dass sich unter den ursprünglichen Klägern bereits eine Microsoft-Tochter befand, wenig überrascht über die Ankündigung Microsofts. Das Unternehmen habe ja bereits mit ciao.de zu den Beschwerdeführern in Brüssel gezählt. Der Sprecher fügte hinzu: "Wir werden die Diskussionen mit der EU-Kommission weiterführen und dabei unser Geschäftsmodell erläutern."

EU-Kommission ermittelt seit November

Die EU-Kommission leitete im November 2010 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Google ein, nachdem drei Konkurrenten im Februar Klage eingereicht hatten. Die EU-Wettbewerbshüter gehen Hinweisen nach, wonach der Konzern - womöglich vorsätzlich - bei Produktanfragen die Angebote anderer Suchdienste bei den Ergebnissen zu weit hinten angezeigt haben soll. Stattdessen habe Google eigene Dienste an prominenter Stelle unter den Suchergebnissen platziert. Der IT-Riese habe zudem möglicherweise die Preise für Online-Werbung hochgetrieben.

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Google droht drastische Milliarden-Buße

Google, das etwa 90 Prozent des europäischen Marktes für Online-Suchdienste kontrolliert, weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen argumentierte in der Vergangenheit, dass eine deutliche Kennzeichnung der Anzeigen stets sicher gestellt worden sei. Sollte die Kommission dennoch zu dem Ergebnis kommen, dass Google Suchergebnisse zum eigenen Vorteil manipuliert, droht dem US-Unternehmen eine Geldbuße von zehn Prozent des Umsatzes. Gemessen an den Erträgen im vergangenen Jahr könnte sich die Strafe auf 2,9 Milliarden Dollar (2 Milliarden Euro) belaufen.

Quelle: dapd, dpa, dpa, dapd

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