30.04.2012, 13:08 Uhr | Andreas Lerg
Zumindest eines seiner Luxus-Autos bekommt Kim Schmitz zurück. (Quelle: dpa)
Megaupload-Chef Kim "Dotcom" Schmitz bekommt einen Mercedes im Wert von 188.000 Euro und einen Teil seines Vermögens zurück. Das Geld soll vor allem zur Deckung seiner Anwaltskosten dienen. Wie die neuseeländische Nachrichten-Webseite Stuff berichtet, bleibt aber ein Großteil des Besitzes des deutschen Internet-Unternehmers beschlagnahmt.
Nach einer Anhörung hat Richterin Judith Potter vom zuständigen Gericht in Neuseeland verfügt, dass Kim Schmitz Barreserven und Eigentum im Wert von 750.000 US-Dollar zurück erhält, umgerechnet knapp 567.000 Euro. So kann Schmitz jetzt wieder seinen 188.000 Euro teuren Mercedes-Benz G55AMG Geländewagen mit dem Kennzeichen "Police" fahren. Außerdem darf er auf ein Bankkonto mit knapp 226.000 Dollar zugreifen und bekommt monatlich 15.000 Euro Zinsen aus seinen neuseeländischen Staatsanleihen im Wert von 7,5 Millionen Euro ausbezahlt. Mit dem Geld soll er seine Anwälte bezahlen und seinen Lebensunterhalt bestreiten. Schmitz Ehefrau Mona erhält ebenfalls ein Auto zurück, einen Toyota Vellfire im Wert von über 45.000 Euro. Außerdem werden ihr Lebenshaltungskosten und Arztrechnungen bezahlt.
Das aber ist nur ein kleiner Teil des Vermögens von Kim Schmitz. Ein Großteil bleibt weiterhin unter Verschluss, darunter weitere Luxusautos mit Nummernschildern wie "Mafia", "Hacker" oder "God" (Gott). Die Beschlagnahmung kann Schmitz jedoch anfechten, da die neuseeländische Polizei seine Besitztümer zunächst mit ungültigen Papieren eingezogen hatte und erst elf Tage später die korrekten Formulare nachreichte. Nach derzeitigem Stand kann die neuseeländische Justiz diese Besitztümer bis zum Ausgang des Auslieferungsverfahrens von Kim Schmitz in die USA einbehalten, allerdings nicht länger als zwei Jahre.
Die Auslieferung steht jedoch auf der Kippe, da FBI und US-Justiz bei der Beantragung der Auslieferung einige grobe Fehler gemacht haben. Unter anderem fehlt der US-Justiz fehlt die Zuständigkeit für den Fall, da US-Behörden nur Personen außerhalb der USA strafrechtlich verfolgen können, nicht aber ausländische Unternehmen wie Megaupload. Bereits Anfang April hatte das neuseeländische Gericht einige der Kautionsbedingungen für Schmitz gelockert und ihm beispielsweise wieder den Zugang zum Internet und die Nutzung eines Schwimmbades gestattet
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Quelle: Andreas Lerg
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