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Filesharer muss 2500 Euro Schadenersatz für ein Album zahlen

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Filesharer muss 2500 Euro Schadenersatz für ein Album zahlen

09.05.2012, 14:39 Uhr

Filesharer muss 2500 Euro Schadenersatz zahlen. (Quelle: dpa)

Filesharer muss 2500 Euro Schadenersatz zahlen. (Quelle: dpa)

Das Amtsgericht Hamburg hat einen Filesharer zur Zahlung von 2500 Euro Schadenersatz für die illegale Verbreitung eines Musikalbums verurteilt (AZ 36a C 479/11). Außerdem muss der Beklagte Abmahn- und Gerichtskosten in Höhe von 1400 Euro tragen. Ein Vergleichsangebot hatte der Beklagte zuvor ausgeschlagen.

Der Beklagte hatte schon 2009 ein Musikalbum über das Filesharing-Netzwerk BitTorrent heruntergeladen. Weil BitTorrent zur Beschleunigung des Downloads aller Teilnehmer alle bereits heruntergeladenen Bestandteile einer Datei allen anderen Nutzern automatisch zum Download anbietet, machte er sich damit nach Auffassung des klagenden Musiklabels gleichzeitig einer unerlaubten Veröffentlichung der Musikstücke schuldig. In einer ersten Abmahnung bot das Label dem Beklagten an, gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags von 1200 Euro auf eine Klage zu verzichten.

Verteidigung kritisiert Methoden des Labels

Der Beklagte schlug das Angebot aus und wollte lediglich zugeben, das fragliche Album heruntergeladen zu haben. Die Verteidigung argumentierte außerdem, dass das Musiklabel ja selbst für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ein Unternehmen damit beauftragt habe, innerhalb des Torrent-Netzes an die Verbindungsdaten von Filesharern zu kommen. Solche Unternehmen sind selbst in Filesharing-Netzen aktiv und protokollieren die Verbindungsdaten der Teilnehmer, von denen sie urheberrechtlich geschützte Dateien herunterladen konnten. Damit habe das Label jedoch den Download selbst mit begünstigt, die Forderung nach Schadenersatz sei also nichtig.

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