29.01.2013, 09:58 Uhr | afp, dpa
Die Gema wirft YouTube "reine Stimmungsmache" vor und zieht vor Gericht. (Quelle: McPhoto/imago)
Der Dauerstreit zwischen der Internet-Videoplattform YouTube und der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema geht in eine neue Runde. Die Gema habe nun wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht, berichtet die Wirtschaftswoche. Grund ist ein Hinweis bei in Deutschland gesperrten YouTube-Videos auf die Gema. Gleichzeitig muss die Gema die Klage eines Piraten-Politikers fürchten.
Bei vielen YouTube-Videos sehen Deutsche den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen. Der Text sei "reine Stimmungsmache", sagte Gema-Chef Harald Heker dem Magazin. Denn YouTube sperre mehr Videos als die Gema fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der Wirtschaftswoche.
YouTubes Sperrvermerk ist der Gema ein Dorn im Auge. (Quelle: imago/Rüdiger Wölk)Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. In dem Streit geht es musterhaft um 1000 Musikvideos und einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro. Google lehnte die Forderung bisher ab, und fordert eine prozentuale Vergütung. Inzwischen wurde eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet.
Beide Seiten stehen sich auch in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen. Dieser Rechtsstreit soll ebenfalls in eine neue Runde gehen.
Doch auch der Gema droht eine Klage. Der Piraten-Politiker und Musiker Bruno Kramm will wegen der Verteilung der Musik-Tantiemen durch die Verwertungsgesellschaft vor Gericht ziehen. Bislang stehen den Verlagen 33 bis 40 Prozent der Urheberrechtstantiemen zu, wenn Werke der bei ihnen unter Vertrag stehenden Künstler aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt werden.
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Wie Kramm dem Magazin Heise online erklärte, müssten Bands, die sich selbst vermarkten, diesen Anteil aus sprichwörtlich aus eigener Tasche bezahlen. Für die Herstellung von CDs fielen weitere Gema-Gebühren an. Kramm will die zusammen mit seinem Musiker-Kollegen Stefan Ackermann verfasste Klage am Montag beim Landgericht Berlin einreichen.
Quelle: afp, dpa
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