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Technoviking: Unfreiwilliger YouTube-Star verklagt Filmemacher


Internet
Unfreiwilliger YouTube-Star will aus dem Internet verschwinden

Yaw Awuku

Aktualisiert am 13.04.2013Lesedauer: 2 Min.
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Techno-WikingerVergrößern des Bildes
Techno-Wikinger (Quelle: Screenshot: YouTube)

Durch einen Zufall wurde ein Techno tanzender Mann zur Internet-Berühmtheit. Mit entblößten Oberkörper und bösen Blicken sorgte er während einer Berliner Demonstration für Aufsehen. Ein Künstler filmte mit und startete einen weltweiten YouTube-Hit. Nun verklagt der als "Technoviking" bekannte YouTube-Star den Filmemacher. Seine Chancen aus dem Internet zu verschwinden stehen aber denkbar schlecht.

Einer der ersten YouTube-Stars streitet derzeit vor dem Landgericht Berlin Mitte um sein Recht am eigenen Bild. Bereits vor 13 Jahren entstand das Video mit dem Titel "Kneecam No. 1". Der damalige Student Matthias Fritsch filmte eine Gruppe von Tänzern auf der sogenannten Fuckparade – einer musikalischen Gegenveranstaltung zur Loveparade 2000 in Berlin.

In dem vierminütigen Videoclip ist zu sehen, wie ein Mann ins Bild torkelt und gegen eine Frau rempelt. Ein muskelbepackter Mann mit langem, blonden Kinnbart eilt zur Rettung. Er greift sich den Störenfried, schiebt ihn aus der Bildfläche und macht ihm mit drohenden Gesten deutlich, dass er sich der Menge besser nicht wieder annähern sollte. Nicht zuletzt die darauffolgende Tanzeinlage des Wikingers dürfte erheblich zu dem Erfolg des Videos beigetragen haben.

Skulpturen, T-Shirts und Baby-Strampler

Zunächst veröffentlichte Matthias Fritsch das Video nur auf seiner eigenen Internetseite, 2006 auch auf YouTube. Erst dann entwickelte sich der Film rund um den Globus zum Hit. Auf YouTube erzielte das Original-Video über 16 Millionen Aufrufe. Zahlreiche Fans kopierten das Original, wandelten es ab und veröffentlichten hunderte von Parodien auf YouTube und Co. Fotos des Techno-Wikingers zieren T-Shirts, Baby-Strampler und iPad-Hüllen. Der japanischer Künstler Shinya Yamaoka modellierte sogar eine Skulptur des bärtigen Techno-Helden.

Techno-Wikinger verliert Job

Der Techno-Wikinger selbst ist von dem Hype wenig begeistert. Fritsch merkte dies erst 2009, als ihm der Anwalt seines YouTube-Start eine Unterlassungserklärung zukommen lies. In dem Schreiben hieß es, Fritsch verletze die Persönlichkeitsrechte des Techno-Wikingers, dessen echter Name nicht bekannt ist. Aufgrund des Videos habe der Techno-Wikinger angeblich einige Jobs verloren, berichtet Fritsch auf der Internetseite Technoviking Archive.

Verhandlungen mit Techno-Wikinger scheitern

Der Anwalt wirft Fritsch zudem vor, den Hype um seinen Mandanten ohne Zustimmung kommerziell ausgenutzt zu haben. Der Filmemacher gesteht offen ein, über Werbeeinblendungen auf YouTube, Verkäufe von T-Shirts und TV-Auftritte etwa 10.000 Euro innerhalb von zwei Jahren eingenommen zu haben. Er bot dem Techno-Wikinger einen finanziellen Vergleich an, dieser wolle aber nur noch aus dem Internet verschwinden. Eine schier unmögliche Aufgabe.

Filmemacher droht empfindliche Geldstrafe

Letztendlich soll nun das Landgericht Berlin Mitte über den Fall entscheiden. Die erste Verhandlung im Januar sollte auf einen Vergleich hinauslaufen. Aber der Techno-Wikinger lehnte erneut ab. Sollte das Gericht zugunsten des Klägers urteilen, drohen Fritsch eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro. Der nächste Verhandlungstermin soll im Mai stattfinden.

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