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Redtube-Abmahnungen waren laut Amtsgericht Potdam unrechtmäßig


Porno-Abmahnungen
Gericht hält Redtube-Abmahnungen für unrechtmäßig

Von t-online
Aktualisiert am 14.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Screenshot RedtubeVergrößern des BildesScreenshot von Redtube (Quelle: Screenshot t-online.de)
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Neue Entwicklungen im Redtube-Abmahnskandal: Das Amtsgericht Potsdam hat in einem Urteil die von der Kanzlei Urmann + Collegen verschickten Abmahnungen als unrechtmäßig bezeichnet – ein Erfolg für die klagenden Opfer. Doch weder einer der Rechtsanwälte noch ein Vertreter von The Archive AG erschienen zu diesem Gerichtstermin. Hinter der Abwesenheit könnte sich eine List verbergen.

Rechtsanwalt Alexander Hufendiek aus Essen, der die wehrhaften Abmahnopfer vertritt, berichtete am Mittwoch über die Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam. Laut seiner Darstellung sei das Verfahren auf Wunsch der Kanzlei Urmann + Collegen bereits mehrere Male verschoben worden.

Dennoch erschien zur mündlichen Verhandlung weder einer der Rechtsanwälte noch ein Vertreter der vermeintlichen Rechteinhaber The Archive AG. Deshalb erließ das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil. Ein solches Urteil kann in einer mündlichen Verhandlung gegen eine Partei ergehen, die trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint.

Redtube-Abmahnungen waren unrechtmäßig

Laut Rechtsanwalt Hufendiek ließ das Amtsgericht außerdem keinen Zweifel daran, dass die verschickten Abmahnungen unberechtigt waren. Es stehe der Firma The Archive AG somit nicht zu, die vermeintlichen Redtube-Nutzer zu einer Unterlassungserklärung und einer Zahlung aufzufordern.

Abmahner wollen Grundsatzurteil verhindern

Hinter der häufigen Verschleppung der Verhandlung vermutet der IT-Nachrichtenticker heise online eine List der Abmahner. Denn das ergangene Versäumnisurteil könne The Archive AG mittels eines Einspruchs ausräumen, um den Prozess fortzusetzen.

Somit könnte es sich schlicht um eine Verzögerungstaktik der Rechtsanwälte Urmann + Collegen sowie deren Mandanten The Archive AG handeln, aus Angst vor einem Grundsatzurteil. Ein solches könnte immense Schadenersatzklagen für die Abmahner nach sich ziehen.

Riesige, doch fragwürdige Abmahnwelle

Im Dezember 2013 hatte die Kanzlei Urmann + Collegen tausende Internetnutzer im Auftrag der Firma The Archive AG abgemahnt. Grund war, dass die Betroffenen angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Streaming-Internetseite Redtube konsumiert hätten. Es wird jedoch bezweifelt, dass The Archive AG tatsächlich die Rechte an den abgemahnten Filmen besitzt.

Bisher ist zudem unklar, ob The Archive AG ihre Opfer mithilfe von illegalen Tricks zu den Porno-Filme weiterleitete, um an die notwendigen IP-Adressen zu gelangen. Das Amtsgericht Köln wiederum zog schnell einige Rechtsbescheide zurück, die den Abmahnern erlaubte, die Nutzer hinter den IP-Adressen zu ermitteln. Auch die Kölner Richter äußerten die Ansicht, dass Streaming-Angebote für Endnutzer unbedenklich wären – in den dem Gericht vorliegenden Anträgen wurde stets der Eindruck von Download-, also Filesharing-Angeboten erweckt.

Doch auch die Hintermänner der Abmahnungen zogen sich schnell aus der Öffentlichkeit zurück. Anfang Januar verabschiedete sich der Vorstand von The Archive AG, auch die Firma, die angeblich die IP-Adressen der Opfer ermittelt haben soll, schloss ihre Pforten.

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