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Filesharing-Seiten auf der Abschussliste


Illegale Downloads
Weitere Filesharing-Seiten auf der Abschussliste

Von t-online
31.10.2014Lesedauer: 2 Min.
Illegale Tauschbörsen sollen abgeschaltet werden.Vergrößern des BildesIllegale Tauschbörsen sollen abgeschaltet werden. (Quelle: ZweiKameraden/imago-images-bilder)
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Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat angekündigt, nach dem Erfolg gegen Kinox.to weitere illegale Filesharing-Seiten sperren zu lassen. Dabei hat die GVU unter anderem die Portale Bitshare und Freakshare im Visier, die bei einem "einschlägig bekannten" Rechenzentrum in den USA gehostet werden.

Die beiden Betreiber der illegalen Filmtauschseite Kinox.to sind derzeit auf der Flucht, das Landeskriminalamt Sachsen hat sie öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben. Den Brüdern wird vor allem gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.

Doch der Fahndungsaufruf nennt weitere Straftaten, zu denen auch räuberische Erpressung, Brandstiftung, Nötigung und Steuerhinterziehung gehören. Die beiden werden als gewaltbereit eingestuft und könnten Schusswaffen bei sich tragen. Sie seien ein Beweis dafür, dass "die illegale Verwertung von Kreativinhalten im Netz mittlerweile fest in den Händen von Verbrechern liegt. Erstmals haben wir es hier auch mit gewaltbereiten, skrupellosen Tätern zu tun, die dem Anschein nach von der Idee getrieben sind, ein kriminelles Online-Imperium zu errichten", stellte GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy fest.

GVU hat weitere illegale Seiten im Visier

Die GVU kündigte in einer Pressemeldung an, weitere illegale Datentauschseiten abschalten zu lassen, die den beiden Brüdern einwandfrei zuzuordnen seien. Laut der Generalstaatsanwaltschaft Dresden seien das Movie4k, Mygully, Boerse.sx sowie die Filehoster Bitshare, Freakshare, Shared.sx und Stream4k.

Schon im Oktober 2012 stellte die GVU einen Strafantrag gegen die beiden Männer. Damals war aber das Ausmaß der Aktivitäten des Duos noch unklar, der erste Strafantrag galt nur einer Seite zum Tausch von Computerspielen.

Internationale Unterstützung nötig

Leonardy erklärte: "Dies ist bislang mit Abstand der schwerwiegendste Fall von organisierter Wirtschaftskriminalität mit strukturell urheberrechtsverletzenden Online-Angeboten in Deutschland." Um die nach wie vor aktiven Portale, Boards und Filehoster vom Netz nehmen zu können, sei internationale Unterstützung erforderlich.

Wenn solche Seiten bei ausländischen Internetdienstleistern gehostet werden, ist es für die deutsche Justiz meist unmöglich, eine Abschaltung der Seiten durchzusetzen. Die GVU hofft deshalb auf die Unterstützung von Urheberrechtsverbänden anderer Länder wie den amerikanischen Verbänden der Filmwirtschaft (MPAA) und der Musikindustrie (RIAA).

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