Recht im Netz
So wehren Sie sich gegen eine Abmahnung17.09.2009, 11:58 Uhr | Andreas Lerg
Viele Internetnutzer erhalten derzeit Abmahnungen wegen illegaler Downloads.Ein Musikliebhaber wird wegen des Verkaufs einer gebrauchten CD abgemahnt, die er einst legal im Plattenladen gekauft hat. -Verkäufern schneit eine Abmahnung wegen Plagiaten ins Haus. Und den Betreiber einer Internetseite erwischt es wegen geklauten Bildern auf seiner Seite. Aber was genau ist eine Abmahnung? Und vor allem: Wie gehen Sie damit richtig um? Wir geben Ihnen Tipps, wie Abmahn-Opfer reagieren sollten.
Eine Abmahnung ist eigentlich etwas sinnvolles, denn sie stellt eine Art "Friedensangebot" für eine außergerichtlicher Einigung dar. Die eigentlich gute Sache hat aber einen Haken: Der Anwalt, der die Abmahnung für den Geschädigten abwickelt, stellt eine Art Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Diese muss der Abgemahnte zahlen. Und genau diese "Kostennote" haben professionelle Abmahn-Abzocker für sich entdeckt.
Die Masche: Die Abmahner gehen beispielsweise gezielt bei eBay auf die Jagd nach Verkäufern, deren Angebotsbeschreibungen Fehler enthalten. Dabei kann es sich auch um kleine Fehler handeln, die für den Kauf völlig unbedeutend sind. Anschließend flattert dem Verkäufer eine Abmahnung ins Haus. Die Höhe der Kosten wird auf Basis der Schadenssumme berechnet, die die Verfehlung verursacht. Deshalb geben die Abzocker oft utopisch hohe Schadensummen an, denn den Abmahnern geht es hier in keiner Weise um die "Rechtspflege", sondern nur um ihren Profit.
Viele der Abgemahnten lassen sich von juristischen Floskeln, bewusst eng gesteckten Fristen und Strafandrohungen einschüchtern und zahlen sofort. Doch Abmahnungen können Sie mitunter durchaus abwehren. Ein Anwalt muss eine Mandantschaft nachweisen, für die er abmahnt. Und dieser Mandant muss ein berechtigtes Abmahninteresse haben. Das liegt dann vor, wenn er durch das abgemahnte Verhalten auch tatsächlich geschädigt wird oder werden könnte. Ein einfaches Beispiel: Ein Handyverkäufer darf einen anderen Handyverkäufer abmahnen, wenn dieser etwas wettbewerbswidriges tut. Aber der Handyverkäufer dürfte beispielsweise keinen Obst- und Gemüsehändler abmahnen, da hier kein Konkurrenzverhältnis besteht. Nicht selten sind Abmahnungen wegen fehlender aber vom Gesetzgeber klar festgelegten Voraussetzungen nicht zulässig.
Schneit Ihnen einen Abmahnung ins Haus, sollten Sie diese auf keinen Fall ignorieren. Bewahren Sie einen kühlen Kopf und suchen Sie einen für dieses Rechtsgebiet qualifizierten Anwalt, der Ihnen Rechtsbeistand leistet. Für den Laien ist es zu schwer, wirksam zu prüfen, ob die Abmahnung berechtigt und inhaltlich zutreffend ist und ob die geforderten Beträge angemessen sind. Ist die Abmahnung tatsächlich berechtigt und kann nicht abgewehrt werden, dann gelingt es den Anwalt in der Regel, die Kosten zu drücken, indem er mit der Gegenseite die Schadenssumme auf ein realistisches Maß herunter handelt.
17.09.2009, 11:58 Uhr | Andreas Lerg
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