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Trojaner vom Finanzamt: Online-Kriminelle versenden angebliche Steuerbescheide


Sicherheit
Angeblicher Steuerbescheid enthält Trojaner

Andreas Lerg

08.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Online-Kriminelle schicken falsche Mails vom Finanzamt.Vergrößern des Bildes
Online-Kriminelle schicken falsche Mails vom Finanzamt. (Quelle: imago-images-bilder)

Wer in diesen Tagen in seinem E-Mail-Postfach eine Nachricht findet, die angeblich den elektronischen Steuerbescheid im Anhang enthält, sollte auf der Hut sein. Online-Kriminelle imitieren derzeit E-Mails vom Finanzamt, um Trojaner zu verbreiten.

Aktuell warnen das Bayerische Landesamt für Steuern und das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vor betrügerischen E-Mails. Die Mails werden angeblich vom Finanzamt an den Empfänger geschickt und sollen den verschlüsselten Steuerbescheid des Empfängers enthalten. Die angehängte PDF-Datei enthält jedoch einen Trojaner, der den Computer des Opfers infiziert, sobald der Empfänger den Anhang öffnet.

Falsche E-Mails sind leicht zu erkennen

Die Online-Kriminellen haben vor allem die Nutzer der Elektronischen Steuererklärung ELSTER im Visier. Denn wer seine Steuerdaten mit Hilfe einer Steuersoftware digital ans Finanzamt überträgt, erhält tatsächlich eine Benachrichtigung per E-Mail vom Finanzamt, sobald der fertig gestellte Steuerbescheid vorliegt. Die betrügerische E-Mail ist allerdings recht einfach zu entlarven, wie das Bayerische Landesamt für Steuern erklärt. Folgende Merkmale verraten die Fälschung:

  1. In der E-Mail wird der Empfänger aufgefordert die anhängende Datei zu öffnen, die angeblich den verschlüsselter Steuerbescheid enthält. Das Finanzamt aber schickt niemals den Steuerbescheid als Anhang per E-Mail, sondern nur die Benachrichtigung, dass der Bescheid im ELSTER-Portal zum Abruf vorliegt.
  2. Deutliches Kennzeichen ist die Absenderadresse. Derzeit kommt die Mail von beliebige Privat- oder Firmenadressen. Aber die Täter können jederzeit ihre Strategie ändern und Domänenangaben wie "...@elster.de" oder "...@finanzamt-xyz.de" als Absender fälschen.
  3. Der Betreff der Mail kann unterschiedlich lauten, bezieht sich aber stets auf ELSTER oder die Steuerverwaltung. Beispiele: "ELSTER Steuerverwaltung" oder "2011/12 ELSTER Finanzamt 2012".

Wer eine solche E-Mail erhält, sollte diese löschen und auf keinen Fall den Dateianhang öffnen. Außerdem sollte auf dem Rechner eine Antivirensoftware installiert sein. Nach Informationen von botfrei.de erkennt allerdings zur Zeit nur ein Teil der gängigen Antivirenprogramme den an die Mail angehängten Schädling.

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