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Abofalle im Internet: Bundesregierung plant Gesetz gegen Abzocker

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Bundesregierung legt Entwurf für Anti-Abzock-Gesetz vor

30.01.2013, 16:18 Uhr | afp, jhof, dpa

Bundesregierung plant Gesetz gegen Internet-Abzocke und fragwürdig arbeitende Inkassofirmen (Quelle: dpa)

Gesetzänderung soll Abmahn-Abzocker und Inkassofirmen stoppen (Quelle: dpa)

Die Bundesregierung will unseriösen Abmahnanwälten und Abofallen den Garaus machen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) konnten sich Union und FDP nach monatelangen Verzögerungen auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf einigen – doch der Entwurf hat für Internetnutzer einen gewaltigen Haken.

Fragwürdige Vertragsabschlüsse am Telefon und unrechtmäßige Forderungen von Inkassofirmen sollen erschwert und verhindert werden, berichtet die SZ in ihrer Mittwochsausgabe. Derweil werfen Verbraucherschützer der Regierung vor, der Koalitionsvorschlag zu Abmahnungen gehe völlig am Problem der Filesharer vorbei.

Abofallen und Inkasso-Forderungen

Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht unter anderem vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst wirksam werden, wenn sie per Fax oder per E-Mail bestätigt werden. Auch sollen Verbraucher besser vor zweifelhaften Methoden von Inkassofirmen geschützt werden, die Forderungen eintrieben, die gar nicht erhoben werden dürften. Hier sieh der Gesetzentwurf vor, dass Inkassofirmen künftig auf Anfrage detailliert angeben müssen, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen die Unternehmen strenger beaufsichtigt werden.

Abmahn-Falle Internet

Außerdem will die Bundesregierung die Abmahn-Abzocke beim verbotenen Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet eindämmen. Diese hat sich für einige Anwälte im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Künftig dürfen Anwälte dem Bericht zufolge privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Bei gewerblichen Ausmaßen wird aber weiter die volle Gebühr fällig.

Verbraucherschützer empört

"Die Deckelung der Abmahnkosten wird in der Praxis nahezu keinen Effekt haben", kritisiert Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft den Entwurf. Jeder Filesharer könnte unter dem Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit weiterhin von findigen Juristen mit überzogenen Geldsummen abgemahnt werden, befürchtet Beckedahl. Der Gesetzentwurf ist eine "abmahnungsfreundliche Rechtsprechung" und trägt nicht zum Schutz der Internetnutzer bei. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, bezeichnete den Gesetzentwurf gar als "Kniefall vor der Abmahnindustrie".

Quelle: afp, jhof, dpa

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