01.02.2013, 10:17 Uhr | t-online, dpa
Elster-Trojaner tarnt sich als Steuerbescheid. (Quelle: wolterfoto/imago)
Wer in diesen Tagen in seinem E-Mail-Postfach eine Nachricht findet, die angeblich den elektronischen Steuerbescheid im Anhang enthält, sollte auf der Hut sein. Online-Kriminelle imitieren derzeit E-Mails vom Finanzamt, um einen Trojaner zu verbreiten, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
In den gefälschten Nachrichten heißt es, dass „von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren Elster eine verschlüsselte Zip-Datei zur Abholung bereitgestellt“ wurde. Die entsprechende Zip-Datei befindet sich im Anhang der E-Mail. Statt einem Steuerbescheid enthalte die Datei jedoch das Schadprogramm "ELSTER.exe", warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSI).
Da bisher noch nicht alle gängigen Virenschutz-Programme den Trojaner zuverlässig erkennen, sei besondere Vorsicht geboten. Empfänger dieser Nachricht sollten den Anhang daher auf keinen Fall öffnen und die Spam-Mail aus Sicherheitsgründen umgehend löschen.
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Das gilt auch dann, wenn die Nachricht von scheinbar serösen Adressen mit der Erweiterung "@elster.de" kommt. Solche Absender-Adressen können von Online-Kriminellen vorgetäuscht werden. Bislang sind dem BSI Trojaner-Mails mit folgenden Absendern bekannt: finanzamt-online@elster.de, online@elster.de, einkommensteuerbescheid@elster.de und Steuerverwaltung@elster.de. Die Absenderangaben können sich aber jederzeit ändern, auch Domänenangaben wie "...@finanzamt-xyz.de" sind möglich.
Gefälschte Finanzamt-Mails machen in bestimmten Abständen immer wieder die Runde, so besonders zum Jahresanfang und nach bestimmten Abgabe-Stichtagen Ende Mai oder Ende September. In der Regel verschicken die Finanzämter Steuerbescheide nicht per E-Mail, sondern über das Elster-Portal und dazugehörige Programme. Darüber hinaus fordert die Steuerverwaltung niemals persönliche Daten wie zum Beispiel Steuernummer, Kontoverbindung oder PIN per E-Mail an.
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Bestehen Zweifel an der Echtheit einer E-Mail vom Finanzamt, sollte stets die zuständige Behörde kontaktiert werden, bevor E-Mail-Anhänge heruntergeladen oder Links in der Nachricht angeklickt werden. Grundsätzlich ist ein Virenscanner mit aktuellen Signaturen die Grundvoraussetzung, um das Infektionsrisiko zu begrenzen. Zusätzlich sollte sowohl das Betriebssystem des PC als auch die verwendete Software immer auf aktuellem Stand sein.
Quelle: t-online, dpa
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