19.03.2013, 17:18 Uhr | fen
Schlappe vor Gericht: Bestraft Kabel Deutschland seine Kunden? (Quelle: Schöning/imago)
Im Streit um Millionen-Zahlungen der ARD an die beiden größten Kabel-TV-Anbieter in Deutschland hat Kabel Deutschland eine schallende Ohrfeige kassiert. Das Landgericht Köln wies am Donnerstag eine Klage gegen den WDR als unzulässig und unbegründet ab. Während die ARD sich über ihren Sieg freut, ist der Entscheid wohl eine Niederlage für 21 Millionen Fernseh-Zuschauer – die Kabel-TV-Anbieter sind stinksauer und erledigen möglicherweise nur noch ihre Pflicht.
Die beiden größten Kabel-TV-Anbieter in Deutschland Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW klagen gegen ARD, ZDF und Arte um Zahlungen für die Einspeisung der Programme. ARD, ZDF und arte haben nach eigenen Angaben jährlich 60 Millionen Euro an die Unternehmen gezahlt, damit ihre Programme ins Kabelnetz eingespeist werden. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten die Verträge um diese sogenannten Netzentgelte zum Ende des Jahres 2012 gekündigt.
Kabel Deutschland hat bereits auf die ausbleibenden Zahlungen reagiert und regionale Fenster der Dritten Programme abgeschaltet. Zudem stocken die Verhandlungen um die Einspeisung öffentlich-rechtlicher Programme in HD-Qualität. Über Kabel sind nur die drei HD-Kanäle der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Das Erste, ZDF und Arte in HD empfangbar, über andere Empfangswege wie Satellit oder Internet bis zu zehn weitere.
Nach dem Urteil nun ist es fraglich, ob die Verhandlungen zum Thema HDTV überhaupt fortgeführt werden oder die angesäuerten Kabel-Betreiber sich auf ihre Pflichtaufgabe beschränken und die ÖR-Sender in Zukunft lediglich in Standard-Qualität ausstrahlen. Mit einer Abschaltung von ARD und ZDF können die Kabelbetreiber nicht drohen. Diese gehören zur Grundversorgung, außerdem riskieren die Betreiber damit ein Überlaufen der Kunden zu anderen Empfangswegen.
Die Kabelanbieter sehen in der gesetzlich verordneten Pflicht, die öffentlich-rechtlichen Sender zu übertragen, auch die umgekehrte Verpflichtung, dass diese dafür zahlen. Das Kölner Landgericht sah die Klage gegen den WDR jedoch zum einen als unzulässig an (AZ: 31 O 466/12). Kabel Deutschland könne auch nicht gegen jede einzelne Rundfunkanstalt klagen, da der Vertrag mit allen ARD-Anstalten gemeinsam geschlossen worden sei. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Kündigung des Vertrags wirksam sei. Ein Missbrauch der Marktmacht liege ebenfalls nicht vor.
Kleine Kabelnetzbetreiber wie TeleColumbus haben keine Zahlungen für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Programme erhalten. Die privaten Sendeanstalten zahlen ebenfalls nicht für eine Einspeisung. Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW sind mit zusammen 21 Millionen Haushalten die mit Abstand größten Kabelnetzbetreiber Deutschlands. Mit 21 Millionen erreichen sie etwa die Hälfte aller deutschen Haushalte.
19.03.2013, 17:18 Uhr | fen
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