25.03.2013, 11:47 Uhr | t-online, dpa
Ausgerechnet eine Mitarbeiterin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat mit ihrer Doktorarbeit die Diskussion um den neuen Rundfunkbeitrag angeheizt. Die Haushaltsabgabe sei verfassungswidrig, lautet das Urteil der Betriebswirtin Anna Terschüren, wie der Spiegel berichtet. Ihr Arbeitgeber, der NDR, blockt ab.
Die Abgabe sei in vielerlei Hinsicht "gleichheitswidrig", zitiert der Spiegel in seiner neuen Ausgabe (13/2013) aus der Dissertation von Anna Terschüren über die "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland".
Die Haushaltabgabe werde "voraussetzungslos" geschuldet. Eine Unterscheidung zwischen Beitragszahler und Allgemeinheit sei unmöglich. Zudem erhielten die Beitragszahler keine Sonderleistung für ihre Zahlungen. Aus diesen Gründen hält die Autorin die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer. Die wichtigsten Fakten rund um die Haushaltsabgabe haben wir in unserer Klick-Show zusammengefasst.
Zudem verstoße der Beitrag gegen die Finanzverfassung, schreibt Terschüren in ihrer Doktorarbeit. Zu diesem Urteil gelangte im Januar auch ein Gutachten des Staatsrechtlers Christoph Degenhart von der Universität Leipzig. Dem Gutachten im Auftrag des Deutschen Handelsverbandes zufolge sei der Rundfunkbeitrag mit steuerlichem Charakter bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig.
Zudem falle er in allen Betriebsstätten an; unabhängig davon, ob Rundfunk empfangen werde oder nicht, und bedeute eine überproportionale Belastung. Laut Degenhart sei dies ein klarer Verstoß gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitssatz.
Eine NDR-Sprecherin bestätigte am Sonntag, dass Terschüren beim Sender in der Hauptabteilung Finanzen arbeitet. "Frau Terschüren als studierte Betriebswirtin befasst sich bei ihrer Tätigkeit im NDR nicht mit beitragsrechtlichen Fragen.
Neue Erkenntnisse scheint ihre Dissertation nicht erbracht zu haben." Weiter betonte die Sprecherin: "Der NDR beziehungsweise die ARD halten das neue Beitragsmodell ebenso wie die Länder für verfassungskonform." Der Sender vertraue dabei auch auf die Expertise des Staatsrechtlers Paul Kirchhof.
Der allgemeine Rundfunkbeitrag löste zum Jahresbeginn die geräteabhängigen Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühr) ab. Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung stößt das neue Beitragsmodell in der Bevölkerung auf große Zustimmung. Über 70 Prozent der insgesamt 1000 befragten Männer und Frauen begrüßten die Beitragsreform. Am Wochenende demonstrierten jedoch tausende Menschen in insgesamt 13 Städten gegen die neuen Rundfunkbeitrag.
Die Drogeriekette Rossmann reichte im Januar Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag ein. Dem Unternehmen zufolge würden die Rundfunkkosten durch die neue Haushaltsabgabe um etwa 500 Prozent steigen.
25.03.2013, 11:47 Uhr | t-online, dpa
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