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GEZ-Reform: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab

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Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab

18.10.2010, 12:10 Uhr | Christian Fenselau

Thüringen fordert statt einer Haushaltsabgabe eine Rundfunksteuer

Thüringen fordert statt einer Haushaltsabgabe eine Rundfunksteuer (Quelle: dpa)

Die als Nachfolger der Rundfunkgebühren geplante Haushaltsabgabe steht kurz vor dem Aus, bevor sie überhaupt beschlossen worden ist. Die Thüringische Landesregierung will der Reform nicht zustimmen und könnte damit das gesamte Modell kippen, da für die Entscheidung alle Vertreter der Bundesländer zustimmen müssen. Das Land hat gegen den geplanten GEZ-Nachfolger verfassungsrechtliche Bedenken. Stattdessen favorisiert Thüringen ein steuerfinanziertes Modell, berichtet das Handelsblatt.

Die Haushaltsabgabe ist als Nachfolger der bisher von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingezogenen Rundfunkgebühr geplant. Sie soll wie die Rundfunkgebühr 17,98 Euro betragen, aber für jeden Haushalt gelten und ab 2013 das bisherige Modell der Gerätegebühr ersetzen. Sozialschwache können sich von der Abgabe befreien lassen. Die Thüringische Landesregierung zweifele an der verfassungsrechtlichen Tauglichkeit der neuen Abgabe, Staatssekretär Peter Zimmermann fürchte die "problematische Nähe des geplanten Wohnungs-/Betriebsstättenbeitrags zu einer Steuer", schreibt das Handelsblatt, dem ein Schreiben an die Staatskanzleien der Bundesländer vorliegt. Probleme könnten sich beispielsweise bei Unternehmen ergeben, da die Abgabenhöhe nach Mitarbeiterzahl gestaffelt erhoben werden soll, schreibt der Medienblog Carta. Streitfragen zur Abgabenhöhe bei Zweitwohnungen seien dagegen entschärft, die Gebühr solle auf ein Drittel des Regelsatzes fallen.

Steuern statt Haushaltsabgabe

Thüringen favorisiere stattdessen eine Finanzierung von ARD und ZDF über Steuern. Steuern hätten den großen Vorteil, dass sie nach Einkommen erhoben würden und damit sozial gerechter seien. Wer mehr verdient, würde entsprechend mehr bezahlen. Dagegen sei eine Staffelung nach Höhe der Einkommen beim Abgabenmodell nicht möglich und daher "strukturell unsozial", so der Staatsrechtler Christian Waldhoff. Thüringen beruft sich auf ein 110-seitiges Gutachten von Waldhoff.

Verfassungsklagen drohen

Der geplanten Finanzierung von ARD und ZDF in Form einer Haushaltsabgabe drohen Verfassungsklagen, der Autovermieter Sixt ist der Ansicht, dass die Haushaltsabgabe verfassungswidrig ist. Auch die Spitzenverbände der Wirtschaft sind gegen die Abgabe, weil dadurch Unternehmen stärker belastet würden. Eine Verfassungsklage droht auch von Teilen der FDP, weil sie eine Mehrbelastung der Haushalte befürchten. Hatte eine Klage vor dem Verfassungsgericht Erfolg, müsste sich die Rundfunkkommission der Länder ein neues Modell ausdenken. Die Länderchefs treffen sich am heutigen Montag zu Beratungen.

Quelle: Christian Fenselau

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