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Der Daten-Deal mit der Post ist nur die Spitze des Eisbergs


Digitaler Wahlkampf
Der Daten-Deal mit der Post ist nur die Spitze des Eisbergs

Eine Analyse von Laura Stresing

04.04.2018Lesedauer: 6 Min.
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Bunter Wahlkampf auf der Straße: Die deutschen Parteien verlagern ihren Wahlkampf immer mehr ins Netz.Vergrößern des Bildes
Bunter Wahlkampf auf der Straße: Die deutschen Parteien verlagern ihren Wahlkampf immer mehr ins Netz. (Quelle: Peter Zimmermann/dpa-bilder)

Deutsche Post, CDU und FDP stehen in der Kritik, weil sie im Wahlkampf mit Adressdaten gehandelt haben sollen. Wie funktioniert der Wahlkampf mit Daten und warum ist er so umstritten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Eine Tochterfirma der Deutschen Post hat im Bundestagswahlkampf ihr Wissen über Millionen deutsche Haushalte gegen Bezahlung mit zwei großen Parteien geteilt. CDU und FDP sollen 2017 jeweils einen fünfstelligen Betrag für diesen Service bezahlt haben.

Eigentlich ist das nichts Neues. Doch die Meldung der "Bild am Sonntag" platzt in eine nun schon seit Wochen anhaltende Debatte um das massenhafte Geschäft mit persönlichen Daten, um maßgeschneiderte Onlinekampagnen auf Facebook, und die Angst vor versteckter politischer Einflussnahme ohne demokratische Kontrolle.

Vorbild Werbeindustrie

Die Instrumente dafür könnten aus der Werbung kommen: Unternehmen versuchen, mithilfe von großen Datenmengen das Verhalten von Menschen vorherzusagen und gezielt zu beeinflussen. Datenschützer weisen schon seit Jahren darauf hin, dass solche kommerziellen Datensammlungen nicht nur dazu dienen, ahnungslose Konsumenten in Onlineshops zu Impulskäufen zu verführen. Sie könnten auch anderweitig instrumentalisiert werden, zum Beispiel für politische Kampagnen.

In den USA und England soll genau das passiert sein. Die Datenanalysefirma "Cambridge Analytica" soll mit mutmaßlich unrechtmäßig erworbenen Facebook-Daten und psychometrischen Modellen die Kampagnen von Donald Trump und der Brexit-Befürworter unterstützt haben. Welchen Anteil die Methode am Erfolg der Kampagnen hatten, lässt sich nicht feststellen.

Dennoch wird jetzt diskutiert: Stellt der datengetriebene Wahlkampf eine Gefahr für die Demokratie dar? Und wie halten es die deutschen Parteien damit?

Wozu waren die Daten der Deutschen Post gut?

Dass die CDU von der Post Wählerinformationen hinzukaufte, ist kein Geheimnis. Schon 2017 berichtete zum Beispiel die "Berliner Zeitung" darüber: "Wir haben über die Deutsche Post Direkt GmbH eine Potenzialanalyse auf Straßenzugebene eingekauft. Das bedeutet, dass für einen Wohnblock eine statistische Wahrscheinlichkeit errechnet wurde, mit der dort die CDU gewählt wird", zitiert die Zeitung einen Parteivertreter.

Die Deutsche Post betätigt sich schon lange als Dienstleister für Unternehmen, die Haushalte gezielt mit ihren Werbebotschaften erreichen wollen, zum Beispiel durch Postwurfsendungen. Auch die Parteien können diese Dienste in Anspruch nehmen. Eine Broschüre von 2016 bespricht die Möglichkeiten für den Wahlkampf ausführlich. CDU und FDP sind im letzten Jahr darauf eingestiegen.

Die beiden Parteien griffen auf statistische Auswertungen der Post zu, um ihre Wählerhochburgen zu identifizieren und ihren Häuserwahlkampf zu koordinieren. Die CDU gab zudem zielgruppenspezifische Wahlwerbung per Post in Auftrag.

Das alles sei datenschutzkonform, versichern die Beteiligten. So habe die Post keine Einzelauskünfte zu Privathaushalten herausgegeben. Genau wie Facebook lässt sich das deutsche Unternehmen stattdessen dafür bezahlen, Werbung an eine bestimmte Zielgruppe auszuliefern. Und für die Darstellung von Wahlwahrscheinlichkeiten wurden mehrere Einzelhaushalte zu Clustern zusammengefasst, um die Identität des Einzelnen zu schützen. Die Daten seien zudem nicht verkauft, sondern nur für die Dauer des Wahlkampfes zur Verfügung gestellt worden.

Woher kommen die Daten?

Nach eigenen Angaben verfügt die Deutsche Post über Daten zu 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland, darunter Informationen zu Kaufkraft, Bankverhalten, Geschlecht, Wohnumfeld und Pkw-Besitz. Manche dieser Informationen kauft das Unternehmen von deutschen Behörden hinzu, zum Beispiel vom Katasteramt und vom Kraftfahrt-Bundesamt, andere wurden selbst erhoben oder stammen aus öffentlichen Quellen.

Welche Daten die Post im Detail über den Haushalt gespeichert hat, kann man zum Beispiel über Selbstauskunft.net erfragen. Und man kann der Datenweitergabe schriftlich widersprechen. Die Verbraucherzentralen empfehlen folgende Formulierung: "Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung (§ 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz)."

Firmen, die gegen das Nutzungsverbot verstoßen, riskieren ein Ordnungsgeld. Man kann dieses Nutzungsverbot im Zusammenhang mit Werbung übrigens auch gegenüber öffentlichen Stellen wie dem Einwohnermeldeamt oder dem Kraftfahrt-Bundesamt geltend machen.

Wie aussagekräftig sind die Daten?

Im Wahlkampf geht es in erster Linie darum, Sympathisanten zu mobilisieren und unentschlossene Wähler für sich zu gewinnen. Ob der Datenservice der Deutschen Post dabei hilfreich war und den Häuserwahlkampf wirklich effektiver gemacht hat, können letztlich nur die Kampagnenführer beantworten. Dass zwei Parteien bereit waren, dafür viel Geld auszugeben, spricht jedenfalls dafür.

Der Politikwissenschaftler Simon Hegelich hingegen hält die statistische Analyse von Adressdaten für nicht besonders aussagekräftig. Bereits im letzten Jahr konnte Hegelich einen Blick in das Kartenmaterial werfen, das die Post in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut dimap für den Wahlkampf der Liberalen zusammengetragen hatte. Zu verdanken ist das einer Unachtsamkeit der FDP Niedersachsen: Das interne Schulungsmaterial für Wahlkampfhelfer war samt Zugangskennwort zeitweise im Internet abrufbar.

In die "FDPMaps 2.0" kann man sich bis auf die Häuserebene hineinzoomen und sich Wahlwahrscheinlichkeiten anzeigen lassen. Laut Hegelich gehen die Zahlen aber nicht auf. Am Beispiel von München rechnet der Wissenschaftler nach, dass das Wählerpotenzial der FDP von den Prognosen massiv überschätzt wird.

Schuld daran sei die mangelhafte Datengrundlage. Die Analysten hätten offenbar das historische Abstimmungsverhalten auf Wahlkreisebene mit dem recht dünnen und zudem oft veralteten Datenmaterial der Statistikämter zu den demografischen Merkmalen der Nachbarschaften kombiniert.

Der datengetriebene Wahlkampf nach US-Vorbild stoße in Deutschland also noch an seine Grenzen, folgert Hegelich. Das könnte sich allerdings bald ändern. So arbeitet die CDU bereits eifrig daran, einen eigenen Datenbestand über ihre Wählerschaft aufzubauen. Die App "Connect17", die bereits seit 2014 bei drei Landtagswahlen und bei der Bundestagswahl 2017 zum Einsatz kam, verfolgt genau diesen Zweck.

Die Wahlkampfhelfer konnten in der App Daten über die besuchten Häuser in eine zentrale Datenbank einspeisen, zum Beispiel, ob sie einen Mann oder eine Frau antrafen, wie alt die Person war und ob das Überzeugungsgespräch gut, schlecht oder mittelmäßig verlief. Die Landesdatenschutzbeauftragten in Thüringen und Berlin haben bereits Bedenken gegenüber der Methode geäußert.

Während des Wahlkampfs ließ sich die CDU aber noch stolz als innovativ und führend in digitaler Kampagnenführung darstellen. Die Macher scheinen sich sicher zu sein, dass das Datensammeln an der Haustür legal ist.

Wie nutzen die anderen Parteien Daten im Wahlkampf?

Linke und Grüne arbeiten nach eigenen Angaben nicht mit Adresshändlern oder Big Data-Firmen zusammen. Beide Parteien pflegen zwar E-Mail-Listen für Newsletter. Darüber hinaus würden aber keine eigenen Datenbestände über die Wählerschaft gesammelt und gepflegt.

Einige Landesverbände der Grünen besorgen sich jedoch bei den Einwohnermeldeämtern gezielt die Adressen von Erstwählern, um an diese Wahlwerbung zu verschicken. Beim Haustürwahlkampf orientiert sich die Partei an den nach Wahlbezirken aufgeschlüsselten Ergebnissen der Vorjahre. Die SPD lässt ihren Haustürwahlkampf von den Helfern zudem ähnlich wie die CDU dokumentieren, um später von den Erfahrungswerten zu profitieren.

Zwar setzt der deutsche Datenschutz den Möglichkeiten zur eigenen Datenerhebung und -auswertung enge Grenzen. Dennoch müssen die deutschen Parteien nicht vollständig auf die Vorteile des Mikrotargetings verzichten: Alle Bundestagsparteien nutzen die Möglichkeiten, die ihnen Google oder Facebook zur gezielten Publikumsansprache bieten.

Genau das ist aber hoch umstritten. So laufen zum Beispiel mehrere Verfahren gegen die "Methode Facebook", bei der aus unzähligen Nutzerdaten detaillierte Profile erstellt und vermarktet werden. Frankreich und Spanien halten diese Form der Datenverarbeitung schon lange für illegal und haben bereits Bußgelder gegen Facebook verhängt.

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Spätestens vom 25. Mai an muss Facebook entsprechend der europäischen Datenschutzgrundverordnung ausdrücklich um Erlaubnis fragen, bevor es Likes, Browser-Historie oder andere Informationsschnipsel auswertet und für Werbezwecke verwendet. Nutzer sollen dagegen Widerspruch einlegen können.

Bisher bewegt sich die umfassende Profilbildung, die den Kern von Facebooks Geschäftsmodell bildet, aber in einer rechtlichen Grauzone. Die Parteien gaben dennoch zum Teil zielgruppenspezifische Wahlkampfanzeigen in Auftrag. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat das scharf kritisiert.

Wie funktioniert Mikrotargeting auf Facebook und warum ist es umstritten?

Der Facebook-Baukasten erlaubt es Werbetreibenden, Menschengruppen nach Dutzenden Kriterien auszuwählen oder auszuschließen: Alter, Wohnort, Geschlecht, Bildung, Einkommen, "Gefällt mir"-Angaben, Surfverhalten außerhalb der Plattform, Konsumverhalten oder Merkmale wie "Pendler", "Soziale Themen", "Fernbeziehung", "Feminismus" oder "Homosexualität".

Im Grunde könnte jede Gruppe mit einem anderen Wahlversprechen angesprochen werden. Im Extremfall führen sogenannte Dark Ads zu einer Zersplitterung der politischen Öffentlichkeit, warnen Medienexperten. Solche Anzeigen sind zunächst nur für die vorher definierte Zielgruppe sichtbar.

Dark Ads ermöglichen es dem Anzeigensteller, den politischen Gegner zu diskreditieren, ohne sich der öffentlichen Diskussion zu stellen. Widerspruch oder ein fairer Wettbewerb sind so kaum möglich. Ein solches System ist anfällig für Missbrauch, das konnte man am Präsidentschaftswahlkampf in den USA sehen. Dort gilt es inzwischen als erwiesen, dass sich aus Russland gesteuerte Gruppen an der politischen Auseinandersetzung beteiligt haben und die Parteien und ihre Anhänger gegeneinander ausspielten.

Auch im Bundestagswahlkampf wurde solche "Schattenwerbung" entdeckt, allerdings nur vereinzelt. Wo die Parteien selbst keine Transparenz herstellen wollten, halfen oft die Nutzer nach, zum Beispiel, indem sie Screenshots der versteckten Kampagnen unter dem Hashtag #PolitikAds in den sozialen Medien posteten. Auch Journalisten und Medien, darunter auch t-online.de, stellten durch eigene Recherchen und technische Hilfsmittel Sichtbarkeit her.

In den USA plädieren Politiker mittlerweile für ein Gesetz, das den Wahlkampf im Netz ähnlich streng regeln soll, wie im Rundfunk oder in Zeitungen. Facebook will seine Anzeigenkunden schon zu den anstehenden Kongresswahlen im Herbst zwingen, mit offenen Karten zu spielen. Auch in Deutschland wird man langfristig nicht um eine Debatte herumkommen, was im Wahlkampf zulässig sein soll und was nicht. Das dürfte Anzeigen in den sozialen Netzwerken ebenso betreffen wie das Sammeln von Daten.

Verwendete Quellen
  • MDR über die App "Connect17"
  • Netzpolitik.org über die digitalen Wahlkampfstrategien der Parteien
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