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Facebook-Like kostet 3.700 Euro


Gerichtsurteil
Facebook-Like kostet 3.700 Euro Strafe

t-online, jub

01.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Facebook und die Justiz: Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier RaumVergrößern des BildesFacebook und die Justiz: Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum, gerade bei Meinungsäußerungen sollte man auch Grenzen der Freiheit beachten. (Quelle: (Symbolbild) Thinkstock, belenox und dpa, Tobias Hase)
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Viele Nutzer überfliegen täglich schnell eine Vielzahl Beiträge auf Facebook und entscheiden in Sekunden, ob sie ein „Like“ vergeben oder nicht. Doch Vorsicht, denn das kann teuer werden! In der Schweiz hat ein Gericht ein falsches "Like" nun mit umgerechnet circa 3.700 Euro bestraft.

Das Bezirksgericht Zürich hat ein Urteil gefällt, dass sich zwar nicht ganz auf Deutschland übertragen lässt, Fans von sozialen Netzwerken aber dennoch interessieren sollte. Danach ist ein „Like“ oder eine ähnliche Zustimmung auf einer Plattform wie Facebook, eine Meinungsäußerung, die auch strafrechtlich belangt werden kann.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Beiträge aus dem Jahr 2015, in denen der Tierschützer Erwin Kessler als "Rassist" und "Antisemit" bezeichnet wurde. Kessler ist in der Schweiz vor allem wegen seiner radikalen Methoden und Äußerungen bekannt. Und dafür, dass er sich durchaus oft einer Sprache und Vergleiche bedient, die an die der rechten Szene erinnern. In Bezug auf Massentierhaltung spricht er zum Beispiel von „Hühner-KZ“, einer Zeitung warf er „jüdisch orientierte Desinformation“ vor und im deutschen Bundesrat sieht er laut einem Artikel seiner Webseite auch mal eine „Nazi-Mehrheit“ aktiv.

Unzureichende Beweisführung für geäußerte Meinung

Der Angeklagte hatte auf Facebook Beiträge „geliked“, die Erwin Kessler als „Antisemit“ und „Faschist“ titulierten. Laut Gericht hat er damit ein „Werturteil im zustimmenden Sinne“ weiterverbreitet, dass er aber nicht durch einen ausreichenden Nachweis belegte.

Für diese Ehrverletzung wurde der Angeklagte zu einer Strafe von 4.000 Franken (knapp 3.700 Euro) verurteilt. Zahlen muss der Angeklagte nur, wenn er sich innerhalb von zwei Jahren neuer Vergehen schuldig macht.

Zur Begründung des Urteils erklärte das Gericht, dass die fragwürdigen Äußerungen von Kessler teilweise schon Jahre zurück liegen und keine aktuellen Bezüge mehr zulassen.

Was denken Sie? Wie weit sollte Meinungsfreiheit gehen? Ab wann sollte der Schutz vor Beleidigung Vorrang haben? Schreiben Sie uns ein Kommentar!

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