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BGH stellt Paypal-Käuferschutz in Frage


Streit um Paypal-Regeln
Bundesgerichtshof schränkt Käuferschutz ein

dpa, Susanne Kupke

Aktualisiert am 22.11.2017Lesedauer: 3 Min.
Paypal-Website: Der Käuferschutz wird unter die Lupe genommen.Vergrößern des BildesPaypal-Website: Der Käuferschutz wird unter die Lupe genommen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Bundesgerichtshof hat sich an diesem Mittwoch erstmals mit dem Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal befasst. Die höchsten deutschen Zivilrichter prüften in zwei Fällen, ob der Käufer im Streitfall wirklich geschützt ist.

Beim Internet-Einkauf über Paypal lässt der Bundesgerichtshof (BGH) dem Online-Bezahldienst nicht das letzte Wort. Trotz Paypal-Käuferschutzes müssten die Verkäufer die Möglichkeit haben, im Streitfall den Kaufpreis bei staatlichen Gerichten einzuklagen, entschieden die höchsten deutschen Zivilrichter am Mittwoch in Karlsruhe.

Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich der BGH am Mittwoch.

Das Urteil ist dennoch im Sinne des Verbraucherschutzes

Der Käufer bleibt aus Sicht des BGH gleichwohl "erheblich" im Vorteil: "Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen", betonte die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger.

Bei seiner Entscheidung habe der BGH auch das berechtigte Interesse des Verkäufers berücksichtigen müssen. "Sonst wäre das das Aus für Privat-Verkäufer gewesen." Anders als das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht lege Paypal nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab an, der eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien nicht sicherstellen könne.

Und wie reagiert Paypal auf das Urteil?

Der Bezahldienst Paypal will nach Angaben seiner Sprecherin nun zunächst die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Dann werde man entscheiden, ob die Richtlinie geändert werden muss: "Ziel ist es sicherzustellen, dass Käufer und Verkäufer auch künftig sicher miteinander handeln können."

Verbraucherschützer forderten Bezahldienst-Anbieter auf, ihre Programme so auszugestalten, dass Verbraucher gut geschützt sind. Das BGH-Urteil mache klar, dass sich der Käuferschutz auch gegen Verbraucher wenden könne. "Leider ist es nach dem Urteil möglich, dass Verbrauchern auch nach einer Entscheidung ihres Käuferschutzprogramms noch Ärger drohen kann", sagte Heike Schulze, Rechtsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Der VIII-BGH-Zivilsenat hatte sich anhand von zwei Verfahren erstmals mit den Auswirkungen des Käuferschutzes befasst. In einem Fall wies er die Revision eines Käufers ab, der ein abgeschicktes Handy nicht erhalten hatte und den Käuferschutz in Anspruch nahm. Wegen der Versendungsform (es war ein unversicherter Versand vereinbart) unterlag er bei den Gerichten gegenüber dem Verkäufer. Im zweiten Fall hatte die Revision eines Sägen-Verkäufers Erfolg. Sein Verfahren wurde zurückverwiesen: Das Landgericht muss in neuer Verhandlung klären, ob sein Kunde zu Recht das Geld für eine angebliche Ramsch-Säge zurückerhalten hat.

Was ist Paypal?

Mit dem Online-Bezahldienst können Verbraucher beim Shoppen im Internet ihre Waren bezahlen - nach einmaliger Registrierung und per Eingabe von Benutzername und Passwort. Die fälligen Beträge werden dann vom hinterlegten Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Der Verkäufer hat den Betrag sofort auf seinem Paypal-Konto. Der US-Anbieter hat in Deutschland fast 19 Millionen Kunden. Laut Kölner Handelsforschungsinstitut EHI nimmt Paypal mit einem Umsatzanteil von 17,2 Prozent bei den Online-Bezahlverfahren in Deutschland Rang drei ein - nach dem Kauf auf Rechnung und der Zahlung per Lastschrift.

Für wen ist das wichtig?

Alle Seiten haben heute gespannt nach Karlsruhe geblickt: Für den Bezahldienst geht es um das Herzstück des Angebots für seine Kunden auf Käufer- und Verkäuferseite, sagt Paypal-Sprecherin Sabrina Winter. Auch Verbraucherschützer messen dem Verfahren eine große Bedeutung bei.

Nach Einschätzung des Berliner Fachanwalts für IT-Recht, Martin Schirmbacher, hat die höchstrichterliche Entscheidung große Bedeutung für die ganze Branche. Denn wie Paypal hat zum Beispiel auch Paydirekt - ein Gemeinschaftsprojekt der deutschen Banken - einen Käuferschutz. Das BGH-Urteil wird deshalb in jedem Fall ebenso auf andere Payment-Anbieter anzuwenden sein, meint auch Rechtsanwalt Solmecke.

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