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Streit mit Axel Springer: BGH erlaubt Einsatz von Werbeblockern


Streit mit Axel Springer
BGH erlaubt Einsatz von Werbeblockern

dpa, Sönke Möhl

Aktualisiert am 19.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Werbeblocker im Internet: Der Bundesgerichtshof verhandelt, ob sie zulässig sind.Vergrößern des BildesWerbeblocker im Internet: Der Bundesgerichtshof verhandelt, ob sie zulässig sind. (Quelle: Stephan Jansen/dpa-bilder)
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das Geschäftsmodell von Werbeblockern ist nicht illegal. Denn über die Nutzung entscheidet allein der Verbraucher. Verlage werden umdenken müssen.

Im Streit um Werbeblocker im Internet ist das Medienunternehmen Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der I. Senat sieht in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Axel Springer werde jetzt Verfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit einreichen, kündigte der Anwalt des Verlags an. (I ZR 154/16)

Der Senat sprach von einer Abwägung der einzelnen Interessen. "Dabei hat eine ausschlaggebende Rolle gespielt, dass der Kläger in der Lage ist, sich gegen Werbeblocker zu wehren", sagte der Vorsitzende Richter. So könne er Nutzern eines Werbeblockers den Zugriff auf seine Angebote sperren.

Werbeblocker sind nicht immer fair

Der Verlag hatte argumentiert, sein Geschäftsmodell sei durch das Unterdrücken von Werbung auf seinen Internetseiten gefährdet. Nur wenige journalistische Angebote im Internet könnten Geld über Bezahlschranken einnehmen, Werbung sei daher existenziell. Eine Eyeo-Anwältin hielt entgegen, der Verlag steigere seine Erlöse im digitalen Bereich trotz der Verbreitung von Adblockern jährlich im zweistelligen Prozentbereich.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte Axel Springer noch einen Teilerfolg erzielt. Das OLG hatte keine Einwände gegen das sogenannte Blacklisting, mit dem Werbung blockiert wird, befand aber das sogenannte Whitelisting für rechtswidrig. Beim Whitelisting müssen Unternehmen dafür zahlen, dass Werbung durchgelassen wird, die den Eyeo-Richtlinien für akzeptable Werbung entsprechen.

Die netzpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner, begrüßte die Entscheidung: "Es ist gut und richtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich vor allem aus Datenschutzgründen vor Adblockern schützen wollen, diese weiterhin nutzen können", sagte sie.

Die Entscheidung könnte negative Folgen haben

Damit spielt Rößner auf die Trackingmethoden in der Werbebranche an. Viele Verlagsangebote im Netz verlassen sich nämlich auf die Dienste großer Werbenetzwerke, die das Surfverhalten der Nutzer permanent beobachten und auswerten, um mehr über die Leserinteressen in Erfahrung zu bringen. Die ePrivacy-Richtlinie, die derzeit in Brüssel verhandelt wird, soll diese Praktiken strengeren Regeln unterwerfen. Allerdings wird sie von der aktuellen Bundesregierung nicht aktiv unterstützt.

Rößner zeigt aber auch Verständnis für die Verlage und weist auf die möglichen Folgen der Entscheidung hin. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern müsse klar sein, "dass sich digitale Inhalte, allen voran die Presse, auch im Netz irgendwie finanzieren müssen", so Rößner. "Insofern ist es nachvollziehbar, wenn Anwender von Adblockern in Zukunft von werbefinanzierten Seiten blockiert oder auf Bezahlmodelle verwiesen werden."

Verwendete Quellen
  • dpa
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