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Gesetz gegen Abofallen verabschiedet


Gesetz gegen Abofallen passiert Bundesrat

Von dapd, t-online
Aktualisiert am 30.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Abzocker kassiert für angebliches Download-Abo.Vergrößern des BildesAbzocker kassiert für angebliches Download-Abo. (Quelle: t-online)
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Der Bundesrat hat das neue Gesetz gegen Abofallen im Internet verabschiedet. Verbraucher werden künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg für eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches mit dem Ziel frei, in Zukunft Täuschung oder Überrumpelung durch die unklare Gestaltung von Internetseiten zu verhindern.

Kostenfallen im Internet sind Angebote, die so trickreich gestaltet sind, dass Verbraucher nicht ohne weiteres erkennen, dass sie zur Kasse gebeten werden. Laut Bundesverbraucherministerium steht dahinter oft die "Geschäftsidee", eine Sammlung von Informationen auf einer Website gegen eine versteckte Gebühr zur Verfügung zu stellen.

Einige Anbieter offerieren beispielsweise kostenlose Software auf ihren Seiten, fordern aber dann für deren Bereitstellung Gebühren. "Besonders irreführend dabei ist, dass vergleichbare Informationen im Internet sonst kostenlos erhältlich sind, so dass Verbraucher nicht nach einem Kostenhinweis suchen", warnt das Ministerium. Höchste Vorsicht sei deshalb geboten, wenn man persönliche Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder Bankdaten angeben soll. "Diese Daten dienen bei Kostenfallen dazu, die überraschenden Rechnungen und Mahnungen zustellen zu können."

Mehr Transparenz und Sicherheit

Jetzt sollen die Verbraucher mit neuen Regelungen deutlich besser vor Kostenfallen im Netz geschützt werden. "Wir sorgen vor allem für mehr Transparenz und Sicherheit bei den Internetangeboten", sagte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

So muss ein Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente - wie zum Beispiel den Preis - informieren. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Wird der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche gelegt, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande.

Neue "Geschäftsmodelle" erwartet

Ein Ende aller Internetbetrügereien ist das nicht. Anbieter mit Firmensitz im Ausland sind an deutsche Gesetze nicht gebunden. Außerdem "haben die Anbieter immer wieder neue windige Geschäftsmodelle entwickelt", warnte die Referentin für Wirtschaftsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Jutta Gurkmann. Das neue Gesetz müsse sich erst bewähren und zeigen, ob wirklich alle Schlupflöcher geschlossen wurden.

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