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BKA-Vizechef: Aussage zu Privatsphäre stellt Grundrechte in Frage


BKA-Vizechef lehnt Privatsphäre im Internet ab

spiegel-online, Konrad Lischka

Aktualisiert am 21.02.2013Lesedauer: 2 Min.
BKA-Vize Jürgen MaurerVergrößern des BildesBKA-Vize Jürgen Maurer: "Wer im Internet ist, hat den Privatraum verlassen" (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
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Privatsphäre nur offline: Der Vizepräsident des Bundeskriminalamts sieht Bürgerrechte im Netz als nur bedingt gültig. Wer das Internet nutze, bewege sich im öffentlichen Raum und handele nicht privat. Nach dieser Logik dürften Ermittler jeden Nutzer jederzeit überwachen.

Über Cyber-Kriminalität sollte BKA-Vizepräsident Jürgen Maurer an diesem Mittwoch auf dem Europäischen Polizeikongress sprechen. Maurer ergänzte das Redemanuskript an einer entscheidenden Stelle um eine allgemeine Anmerkung zu Bürgerrechten im Internet. Die hat es in sich: "Wer im Internet ist, hat den Privatraum verlassen und befindet sich quasi im öffentlichen Raum."

Äußerung stellt Grundrechte in Frage

Die Äußerung des BKA-Vizechefs ist radikal, er stellt die Gültigkeit von Grundrechten im Netz in Frage. Das BKA bestätigt auf Anfrage von Spiegel online den Wortlaut. Wie viele sogenannte Post-Privacy-Aktivisten ist Maurer der Ansicht, man solle grundsätzlich jede Aktivität im Netz als öffentlich betrachten. Dann wisse jeder Nutzer, woran er ist, und Ermittler und Konzerne könnten beispielsweise im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung IP-Adressen zu jeder aufgerufenen Seite, jeder Äußerung in Foren und jeder Onlinebestellung registrieren lassen. Laut Heise stellte Maurer seine Forderung auch in Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung: Dementsprechend sei die Speicherung der IP-Adressen dann nicht problematisch.

Polizei kritisiert Verfassungsrichter

Ermittler könnten viel leichter Beweise sichern, Verdächtige belauschen und ihre Rechner ausspähen, sollten Onlineaktivitäten tatsächlich einmal grundsätzlich als öffentliches Handeln gelten. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht allerdings in eine ganz andere Richtung: Die Richter haben in mehreren Urteilen ausgearbeitet, dass Bürgerrechte auch bei der Kommunikation per Computer gelten. Einfach gesagt: Bloß weil man online flirtet, über Krankheiten diskutiert oder andere private Dinge tut, ist die Privatsphäre nicht weniger schützenswert. Führende Polizeivertreter haben das Verfassungsgericht mehrmals scharf kritisiert.

"Anonymität im Internet muss verschwinden"

BKA-Vizechef Maurer steht mit seiner Meinung allerdings nicht allein. Manager großer Onlinekonzerne vertreten ganz ähnliche Thesen. 2011 sagte Randi Zuckerberg (damals noch Facebook-Managerin): "Anonymität im Internet muss verschwinden." Auch der Google-Manager Eric Schmidt hat sich öffentlich mehrfach skeptisch über Anonymität und Privatsphäre im Netz geäußert. Von ihm ist der denkwürdige Satz überliefert: "Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun."

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