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Neue WhatsApp-Smileys führen in teure Abofalle


Neue Abo-Abzocke
WhatsApp-Smileys wollen in die Falle locken


Aktualisiert am 19.11.2015Lesedauer: 2 Min.
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Betrüger verschicken regelmäßig Lockangebote über WhatsApp.Vergrößern des Bildes
Betrüger verschicken regelmäßig Lockangebote über WhatsApp. (Quelle: epd/imago-images-bilder)

Die Beliebtheit von WhatsApp wird von Betrügern

Die Nachricht wirkt harmlos und dürfte vor allem junge Leute ansprechen: "Sieh' dir die neuen animierten Smileys für WhatsApp an. Da schmeißt du dich vor lauter Lachen weg!" Mitgeschickt wird ein kurzer Link, der auf eine Seite führt, die zunächst ungefährlich erscheint. Sie zeigt ein Bild der neuen animierten Smileys und fordert den Nutzer auf, die Seite mit zehn Freunden oder in drei Gruppen auf WhatApp zu teilen. Ein Klick auf "Weiter" werde dann die Smileys aktivieren.

Um Nutzer vom Nachdenken abzuhalten, wird ihnen vorgegaukelt, das Angebot sei nur 300 Sekunden gültig. Im weiteren Verlauf wird der Nutzer aufgefordert, seine Mobilfunknummer einzugeben, um den Download zu starten. Damit stimmt er im Kleingedruckten einem Abo-Dienst zu, der mit 12 Euro pro Woche abgerechnet wird.

Abo-Abzocke: So können Sie sich wehren

Nutzer, die auf das betrügerische Angebot hereingefallen sind und auf ihrer Telefonrechnung das Abo eines Drittanbieters finden, sollten den strittigen Betrag nicht bezahlen. Als Rechnungspartner taucht in vielen Fällen die freenet digital GmbH auf, die sich auf solche Abos spezialisiert. Es gibt aber auch andere Anbieter.

Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, sollten Nutzer die gesamte Rechnungssumme binnen acht Wochen von der Bank zurückbuchen lassen und den um den Abopreis gekürzten Betrag an den Mobilfunkanbieter überweisen. Zeitgleich sollten sie sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen. Das ist wichtig, damit der Mobilfunkanbieter die Mahnung für den noch ausstehenden Betrag aussetzt.

Prepaid-Karten im Notfall ausbezahlen lassen

Etwas anders verhält es sich bei einer Prepaid-Karte. Hier ist ein bereits abgezogener Betrag in der Regel verloren, denn erfahrungsgemäß weigern sich solche Anbieter, den Betrag zu erstatten. Nutzer müssten ihn einklagen, was sich in den wenigsten Fällen lohnen dürfte. Dennoch sollte der Forderung beim Drittanbieter widersprochen werden.

Drittanbietersperre schützt vor neuen Abos

Um sich künftig zu schützen, können Verbraucher eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Sie verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, sodass dieser keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.

Die Einrichtung der Sperre ist kostenlos und kann formlos beim Mobilfunkanbieter beantragt werden. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Die Deutsche Telekom beantwortet häufige Fragen zum Thema Drittanbieter hier.

Zum Teil werden bereits abgeschlossene Abos von einer Drittanbietersperre ausgenommen. Nutzer müssen das bei ihrem Mobilfunkanbieter erfragen. Bei Prepaid-Karten hilft im Zweifelsfall nur, sich das Guthaben der Karte ausbezahlen zu lassen und Nummer oder Anbieter zu wechseln, damit keine weiteren Abo-Beträge abgebucht werden können.

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