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BKA verfünffacht den Versand von "stillen SMS"


Heimliche Handy-Ortung
BKA verfünffacht den Versand von "stillen SMS"

Von t-online
20.01.2016Lesedauer: 2 Min.
Das BKA greift vermehrt zu heimlicher Handy-Ortung per SMS.Vergrößern des BildesDas BKA greift vermehrt zu heimlicher Handy-Ortung per SMS. (Quelle: dpa-bilder)
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Verschiedene Bundesbehörden überwachen Mobiltelefone in zunehmendem Maße mit sogenannten "stillen SMS". Das hat die Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" ergeben. Stille SMS sind umstritten und werden von Kritikern sogar als illegal bezeichnet.

Bei einer stillen SMS wird eine Kurznachricht an eine Mobilfunknummer geschickt, die dem Nutzer des Gerätes weder optisch noch akustisch angezeigt wird. Er bekommt also nicht mit, dass sein Handy oder Smartphone eine solche SMS empfangen hat. Die stille SMS generiert Verbindungsdaten, anhand derer sich ein Mobiltelefon orten lässt. So lassen sich auch Bewegungsprofile der überwachten Personen erstellen.

Zahl der stillen SMS hat sich verfünffacht

Das Bundeskriminalamt (BKA) brachte die stille SMS im letzten Jahr etwa fünf mal häufiger zum Einsatz als 2014, wie aus der kleinen Anfrage (pdf) hervorgeht. Das BKA hat im zweiten Halbjahr 2015 insgesamt 116.948 dieser stillen SMS verschickt. Im ersten Halbjahr 2015 waren es nur 22.357 und im zweiten Halbjahr des Vorjahres waren es nur 26.915. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Zoll nutzen diese Methode mit wechselnder Intensität.

Stille SMS möglicherweise illegal

Andrej Hunko, einer der Abgeordnetern der Partei "Die Linke", hält die stille SMS für eine illegale Abhörmethode. Er begründet: "Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören. Als Ortungsimpulse werden die stillen SMS aber von den Behörden selbst erzeugt."

Die Strafprozessordnung regelt im § 100a die Telekommunikationsüberwachung. Dort ist festgelegt, wann die Telekommunikation einer Person auch ohne deren Wissen "überwacht und aufgezeichnet" werden darf. Ob diese aktive Ortung durch eine stille SMS zulässig ist, wird dort nicht genau geregelt. Die Formulierung "überwacht und aufgezeichnet" ließe sich durchaus so interpretieren, dass sie nur passive Verfahren zulässt – nicht aber das aktive "anpingen" eines Gerätes. Die konkrete Auslegung bedarf offensichtlich der juristischen Klärung.

Ebenfalls heikel an der Funkzellenüberwachung ist, dass auch Daten von nicht verdächtigen Personen zumindest kurzzeitig erfasst werden. Denn der Mobilfunkbetreiber wird verpflichtet, der anfragenden Behörde alle zu einem Zeitpunkt eingebuchten Handy-Nummern mitzuteilen.

WLAN- und IMSI-Catcher

Die kleine Anfrage umfasste auch zwei weitere Methoden, nämlich WLAN-Catcher und IMSI-Catcher. Das sind Geräte, die eine WLAN- beziehungsweise eine Mobilfunkzelle (IMSI-Catcher) simulieren und dann die Mobilfunkgeräte überwachen, die sich in die Zelle einwählen. Dabei werden die Geräte nicht nur geortet, sogar das Abhören der Telefonate ist möglich.

Auch hier wollte "Die Linke" erfahren, wie häufig diese Methoden zur Anwendung kommen. Im zweiten Halbjahr 2015 hat die Bundespolizei diese Strategie 30 mal und das BKA 24 mal eingesetzt. Der Zoll oder der Bundesnachrichtendienst gaben dazu keine Auskunft.

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