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Bundesnetzagentur jagt getarnte Spionagekameras


Private Überwachung
Netzagentur jagt verbotene Spionagekameras

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 26.04.2016Lesedauer: 2 Min.
Überwachungskamera im Bücherregal.Vergrößern des BildesÜberwachungskamera im Bücherregal. (Quelle: Archivbild/Hersteller-bilder)
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Sie stecken im Blumentopf, hinter vermeintlichen Wanduhren oder geben vor, ein Rauchmelder zu sein: winzige Mini-Kameras, mit denen Menschen ausspioniert werden können. Die Bundesnetzagentur geht nun verstärkt dagegen vor.

Allein in den vergangenen Wochen ist die Bundesnetzagentur in mehr als 70 Fällen gegen solche illegalen Angebote im Online-Versand vorgegangen, teilte die Behörde mit. Dabei handelte es sich zum großen Teil um WLAN-fähige Kameras, die in der Hülle eines anderen Alltagsgegenstands steckten.

Die von der Netzagentur ermittelten Anbieter solcher Kameras werden aufgefordert, ihr Angebot zu Löschen. Auch müssten sie die Käufer der Gegenstände benennen, erklärte die oberste deutsche Regulierungsbehörde. Verkäufer und Käufer sind dann verpflichtet, die winzigen Spionagekameras zu vernichten und darüber einen Nachweis zu führen. Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Kameras verboten, die in Alltagsgegenständen versteckt sind und unbemerkt Menschen filmen können.

Unbemerkte Fernüberwachung

"Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben. Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor", sagte Netzagenturchef Jochen Homann.

Die Technik der Mini-Kameras habe sich stark weiterentwickelt, zugleich sei der Preis gefallen. Es bestehe die Gefahr, dass das heimliche Einsetzen dieser Kameras zu einem Massenphänomen werden könnte, sagte ein Behördensprecher.

Im Internet finden sich zahlreiche Angebote mit Geräten für verdeckte Beobachtungen – stationär in Wohnungen etwa in Lampen oder Wanduhren oder für mobiles Ausspähen zum Beispiel in Kugelschreibern oder Schlüsselanhängern – meist für nur zweistellige Euro-Beträge. "Auch Pop-Art-Blumen oder Powerbanks dienen als Verkleidung. Der Fantasie sind hierbei offenbar keine Grenzen gesetzt", sagte Homann.

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