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Online-Shopper werden von Gebühren befreit


Neue Zahlungsrichtlinien
Online-Shopper werden von Gebühren befreit

Von dpa, t-online
08.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Kreditkarte auf TastaturVergrößern des BildesEin Passwort als Erkennungsmerkmal wird künftig nicht mehr ausreichen. (Quelle: dpa-bilder)
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Ab 1. Januar 2018 sollen neue Regeln für das Bezahlen im Internet gelten: Bei Bankgeschäften und Online-Shopping müssen sich Kunden dann doppelt ausweisen. Das Kabinett stimmt am Mittwoch über einen entsprechenden Gesetzentwurf ab. Außerdem fallen Gebühren für mehrere Zahlungsarten weg.

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Zahlungsrichtlinie (PSD II) soll Verbrauchern besseren Schutz bei Geldgeschäften im Internet gewährleisten. Damit wird die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung Pflicht. Diese erfordert mindestens zwei Elemente der Kategorien "Wissen" (z.B. ein Passwort), "Besitz" (etwa eine Kreditkarte) sowie "Dauermerkmal" (z.B. Fingerabdruck). Verlangt werde dies, "wenn der Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die ein Betrugs- oder Missbrauchsrisiko in sich birgt."

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung soll die Sicherheit erhöhen, schmälert aber auch die Bequemlichkeit digitaler Anwendungen. Zudem wird der Zahlungsverkehr in der EU weiter für Nicht-Banken geöffnet. Neu ist diese Art der Sicherheit nicht, sie wird jedoch bislang nur selten angewendet.

Außerdem ist im Gesetzesentwurf vorgesehen, dass Online-Händler keine Gebühren für die Zahlungen per Lastschrift, Überweisung oder Visa und Mastercard verlangen dürfen. Derzeit verlangen viele Online-Shops dafür Gebühren zwischen 3 und mehr als 20 Euro.

Kritik von der Kreditwirtschaft

Banken und Sparkassen müssen regulierten Dienstleistern Zugang zu den im Online-Banking geführten Kontodaten ihrer Kunden gewähren. Dafür müssen die Dienstleister eine Berufshaftpflichtversicherung oder andere Garantie vorweisen und dafür sorgen, dass Sicherheitsmerkmale des Nutzers sicher sind.

Die Kreditwirtschaft verweist auf den Aufwand unter anderem durch die Drittanbietern kostenlos einzurichtenden Bankenschnittstellen oder die Bearbeitung möglicher Regressansprüche. Andererseits böten sich auch für Banken und Sparkassen neue Marktchancen.

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