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Daten-Deal mit der Post: Datenschützer verlangen Antworten von CDU und FDP


Deutsche Post in der Kritik
Datenschützer prüfen Adresshandel im Bundestagswahlkampf

Von dpa, t-online, str

Aktualisiert am 04.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Eine Mitarbeiterin der Deutschen Post sortiert Großbriefe im Briefzentrum.Vergrößern des BildesEine Mitarbeiterin der Deutschen Post sortiert Großbriefe im Briefzentrum: Die Deutsche Post zählt zu Deutschlands führenden Adresshändlern. (Quelle: Jan Woitas/dpa-bilder)
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Die zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wollen den Daten-Deal zwischen einer Tochterfirma der Deutschen Post und zwei großen Parteien im Bundestagswahlkampf 2017 prüfen. Auf CDU und FDP kommen jetzt aus Berlin ein paar Fragen zu.

Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte prüft den Adresshandel der Post-Tochter Deutsche Post Direkt im Wahlkampf 2017. Demnach geht Helga Block nach Auskunft der Landesdatenschutzbehörde der Frage nach, ob der Adresshandel im Wahlkampf im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz stehe.

CDU und FDP hatten bereits versichert, nur anonymisierte Daten genutzt zu haben. SPD, Grüne, Linke und AfD haben laut "Bild am Sonntag" erklärt, im Wahlkampf nicht mit Post-Daten gearbeitet zu haben.

Da der Sitz des Unternehmens in NRW sei und es nicht um klassische Postdienste gehe, für die der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig ist, sei in diesem Fall die Landesbehörde am Zug, erklärte der stellvertretende Sprecher Nils Schröder am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Die Post-Tochter Post Direkt, die sich im Internet als "Adress-Spezialist" bewirbt, werde in dieser Woche einen Fragenkatalog der Datenschutzbehörde erhalten, berichtete Schröder. Das Prüfverfahren werde voraussichtlich etwa vier Wochen dauern.

Für die Parteien ist das Büro der Datenschutzbeauftragten in Berlin zuständig. Auch hier will man sich genau ansehen, welche Informationen im Bundestagswahlkampf zum Einsatz kamen und wie die Parteien mit den Daten umgegangen sind. Man werde CDU und FDP um entsprechende Auskünfte bitten, teilte eine Sprecherin t-online.de mit.

Der Handel mit anonymisierten Daten und Adressen ist nicht illegal. Der Handel mit personalisierten Daten könne aber mit bis zu 300.000 Euro Bußgeld geahndet werden, erklärte Schröder. Sollte eine Absicht nachweisbar sein, sich damit zu bereichern oder andere zu schädigen, ginge der Fall an die Staatsanwaltschaft.

Die Datenschutzbehörde empfiehlt allen Verbrauchern, sich bei Post Direkt in Troisdorf zu erkundigen, was über sie gespeichert wurde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • eigene Recherchen
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