09.11.2010, 09:34 Uhr | dpa-tmn
Kindesunterhalt: Haustier erhöht den Anspruch. (Bild: Archiv) (Quelle: t-online.de)
Ein Haustier kann höhere Unterhaltszahlungen für ein Kind begründen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen hervor, über den die Monatsschrift für Deutsches Recht berichtet. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass der unterhaltspflichtige Elternteil mit der Anschaffung des Tieres einverstanden war.
Im verhandelten Fall billigte das Gericht einem minderjährigen Mädchen einen höheren Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter zu. Das Kind, das im Haushalt des Vaters lebt, hatte mit Zustimmung der Mutter einen Hund angeschafft. Der Vater war der Auffassung, dass sich dadurch die Unterhaltskosten erhöhten - und bekam vor Gericht Recht. In den üblichen Unterhaltssätzen seien Kosten für eine Haustierhaltung nicht berücksichtigt. Daher führten die durch das Tier verursachten Mehrkosten zu einem höheren Unterhaltsanspruch.
Quelle: dpa-tmn
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