02.11.2011, 16:01 Uhr | Nicola Wilbrand-Donzelli
Wenn Alleinerziehende Vollzeit arbeiten, wird die Zeit fürs Kind knapp. (Quelle: thinkstock by getty images)
Knapp zwanzig Prozent aller Eltern in Deutschland sind Alleinerziehende, die meisten davon Frauen. Viele der Single-Eltern leben am Rande des Existenzminimums. So ist ein Drittel auf Hartz IV angewiesen, denn häufig ist es schwierig, Kind und Arbeitsleben unter einen Hut zu bekommen. Die aktuelle Rechtsprechung verschärft die Situation - vor allem für Mütter und Väter von kleinen Kindern: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im August entscheiden, dass geschiedene Alleineinziehende verpflichtet werden können einen Vollzeitjob anzunehmen, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Wie anstrengend der Alltag für Alleinerziehende ist, haben uns zwei Mütter erzählt, die täglich den 16-Stunden-Marathon zwischen Kind, Beruf und Haushalt absolvieren müssen und dennoch um ihre Existenz bangen.
Durch das BGH-Urteil zum Unterhaltsrecht haben geschiedene Alleinerziehende kein automatisches Anrecht mehr Betreuungsunterhalt vom ehemaligen Partner. Das hat gravierende Folgen: Wer wenigstens teilweise zuhause bleiben möchte, um für sein Kind da zu sein, muss entweder nachweisen, dass vor Ort keine qualifizierte Betreuung in einer Einrichtung oder durch eine Tagesmutter gewährleistet ist oder er muss ein psychologisches Gutachten vorlegen, das belegt, dass durch die zugemutete Vollzeitbeschäftigung das Kindeswohl gefährdet ist. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, müsste demnach eine geschiedene Mutter genauso viel arbeiten wie ihr Ex-Mann, der das gemeinsame Kind nicht betreut.
Ob die Rechtsprechung in nächster Zeit nachgebessert wird, ist offen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat jedenfalls eingeräumt, dass durch das umstrittene Urteil des BGH "Effekte auftreten könnten, die so nicht beabsichtigt waren". Zurzeit prüft das Ministerium, ob die geltende Unterhaltsregelung für geschiedene Alleinerziehende abermals korrigiert werden muss. Noch aber gilt das BGH-Urteil - zu Lasten derer, die nach der Trennung ohnehin hauptsächlich die Verantwortung für die Kinder tragen und mit einer Mehrfachbelastung die größte Bürde zu schultern haben.
02.11.2011, 16:01 Uhr | Nicola Wilbrand-Donzelli
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