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"Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltspflichtigen bleibt mehr zum Leben

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"Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltspflichtigen bleibt mehr zum Leben

05.12.2012, 14:57 Uhr | dpa

Düsseldorfer Tabelle 2013: Keine Änderungen im Kindesunterhalt. (Quelle: imago)

Die Düsseldorfer Tabelle gibt die Höhe des Kindesunterhalts vor. (Quelle: imago)

Die Unterhaltspflichtigen in Deutschland dürfen ab kommendem Jahr mehr Geld für sich behalten - für die Trennungskinder steht dagegen die zweite Nullrunde an. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitgeteilt. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Kindern bis 21 Jahren darf künftig 1000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf behalten. Viele Trennungskinder könnten dadurch in die Sozialhilfe rutschen.

Düsseldorfer Tabelle bleibt unverändert

Die "Düsseldorfer Tabelle" regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder. Die Tabelle selbst bleibt unverändert, nachdem die Sätze für den Kindesunterhalt vor zwei Jahren deutlich um 13 Prozent angehoben worden waren. Die Tabelle wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt.

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So viel Kindesunterhalt müssten Sie zahlen
Wie viel Unterhalt müssen Sie für Ihr Kind zahlen? (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

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Quelle: dpa

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