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Düsseldorfer Tabelle 2015: Überblick über die Änderungen beim Unterhalt


So wirken sich die neuen Freibeträge und das Kindergeld auf den Unterhalt aus

28.07.2015Lesedauer: 2 Min.
Düsseldorfer Tabelle 2015: Wie viel Unterhalt muss ich für mein Kind zahlen?Vergrößern des BildesWie viel Unterhalt muss ich für mein Kind zahlen? Die Erhöhung von Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag verändert die Unterhaltssätze. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Weil die Bundesregierung den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht hat, müssen sich unterhaltspflichtige Elternteile 2015 und 2016 auf einige Änderungen einstellen. Die Düsseldorfer Tabelle wird in drei Schritten angepasst und bei der Verrechnung des Kindergeldes gibt es eine befristete Ausnahme. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Düsseldorfer Tabelle 2015.

Für Familiengerichte und geschiedene oder getrennt lebende Eltern ist die Düsseldorfer Tabelle die Richtschnur für den Unterhalt der Kinder. Sie ist nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen gegliedert. Wer mehr verdient, muss auch mehr für den Nachwuchs zahlen. Jüngere Kinder bekommen nicht so viel wie Ältere. Der niedrigste Betrag für das geringste Einkommen ist 328 Euro Unterhalt für ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr. Falls der Unterhaltspflichtige mehr als 4701 Euro netto pro Monat verdient, muss er für Kinder über 18 in der Regel 807 Euro pro Monat zahlen. Aber die Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz.

Warum bekommen Trennungskinder 2015 mehr Geld?

Der steuerliche Kinderfreibetrag ist auf 4512 Euro pro Jahr gestiegen. Diese Summe muss für Unterhaltszahler, das sind meist die Väter, steuerfrei bleiben. Daraus ergeben sich höhere Unterhaltssätze für die Kinder. Der erhöhte Freibetrag gilt zwar seit Anfang 2015, aber das Gesetz wurde erst am 22. Juli verkündet. Deshalb konnte die "Düsseldorfer Tabelle" erst zum 1. August verändert werden. Sie gilt aber nicht rückwirkend.

Wie wirkt sich die Erhöhung des Kindergeldes aus?

Wer Unterhalt zahlt, kann das Kindergeld zur Hälfte verrechnen - normalerweise. Nur für 2015 ist das per Gesetz anders geregelt: Für Unterhaltszahler gilt noch das alte Kindergeld. Die Erhöhung verbleibt ausschließlich bei dem betreuenden Elternteil. "Sowas hatten wir noch nie", sagt ein Richter zu dieser befristeten Ausnahme. Hintergrund ist wohl, dass die Kinder in dem Jahr zunächst weniger Unterhalt bekommen.

Warum häufen sich die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle?

Anfang 2015 wurde unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern mehr Geld für das eigene Existenzminimum zugestanden. Nun wirkt sich der höhere Kinderfreibetrag aus. Zwei Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle in einem Jahr sind ungewöhnlich, aber die Richter reagieren damit auf aktuelle gesetzliche Regelungen. Und 2016 wird voraussichtlich der steuerliche Kinderfreibetrag - das Existenzminimum eines Kindes - um 96 Euro auf 4608 Euro erhöht. Dann ändert sich die Düsseldorfer Tabelle ein weiteres Mal.

Wie entsteht die Düsseldorfer Tabelle?

Fachleute aller 24 Oberlandesgerichte in Deutschland sind beteiligt. Auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages ist einbezogen. Vor über 50 Jahren haben Richter des Landgerichts in Düsseldorf die Tabelle zunächst für den internen Gebrauch erstellt. Später ist sie von der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht, weiterentwickelt worden.

Düsseldorfer Tabelle 2015

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