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Jugendschutzgesetz: Mit viel Jahren auf ein Konzert?


Erziehung
Mit sieben Jahren auf ein Musikkonzert? Was der Jugendschutz erlaubt

t-online, Simone Blaß

02.05.2013Lesedauer: 4 Min.
Jugendschutzgesetz: Ab wie viel Jahren dürfen Teenies auf ein Musikkonzert?Vergrößern des BildesAb wie viel Jahren dürfen Teenies auf ein Musikkonzert? (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Tausende von jungen Mädchen warten über zwanzig Stunden auf ein Autogramm von One Direction und norwegische Schulen überlegen, Prüfungen zu verlegen, weil die Schülerinnen es sowieso vorziehen würden, ein Justin Bieber Konzert zu besuchen. Der Run auf Konzerte von Teenie-Idolen ist riesig, schon Siebenjährige liegen ihren Eltern damit in den Ohren. Doch ab wann darf ein Kind überhaupt eine Veranstaltung dieser Art besuchen? Der Gesetzgeber lässt hier viel Freiraum.

Familienzonen sind die Ausnahme

Es gibt Künstler, die ihre kindlichen Fans sogar umsonst ins Konzert lassen. Unheilig ist so einer. Bei seinen Konzerten gibt es Familienbereiche, immer angepasst an das jeweilige Gelände und möglichst mit freiem Blick auf die Bühne. "Unser Team versucht immer das Beste zu geben, so dass das Konzert ein unvergessliches Erlebnis für alle Familien bleibt", heißt es auf der Seite des Künstlers, auf der aber auch darauf hingewiesen wird, dass Kinder, die jünger sind als sechs Jahre, keinen Zutritt haben. Auch eines der wenigen One Direction Konzerte in Deutschland darf man nur besuchen, wenn man älter ist als sechs. Bis 14 auch nur in Begleitung der Eltern oder einer von ihnen befugten Person. Das ist Auflage des Veranstalters.

Der Staat hält sich weitgehend raus

Ein Konzert ist nämlich keine Tanzveranstaltung und fällt somit nicht unter den § 5 des Jugendschutzgesetzes und damit auch nicht unter die dort vorgeschriebenen Alters- und Uhrzeitbestimmungen. Rein vom Gesetz her gesehen könnte man also nicht nur einen Achtjährigen allein zu Madonna lassen, man könnte auch einen Säugling mit auf ein Bruce-Springsteen-Konzert nehmen. "Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Eltern das Kindeswohl bei ihren Entscheidungen beachten", erklärt die Rechtsanwältin Barbara Reul-Nocke. "Die Entscheidung ist Sache der Eltern, der Staat hat damit herzlich wenig zu tun."

Behörden und Veranstalter können eingreifen

Eine Lücke im Gesetz aber sieht sie nicht, da sowohl die Veranstalter als auch die Kommunen Auflagen erheben können. Hier greift § 7 des Jugendschutzgesetzes, nach dem Kinder (bis 14) und Jugendliche (14 bis 18) vor einer Gefährdung des körperlich-geistigen oder seelischen Wohls geschützt werden sollen. "Die Behörden können Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen in entsprechenden Anordnungen verfügen. Allerdings müssen diese Anordnungen erstens früh genug kommen, damit nicht schon Tausende von Karten an Minderjährige verkauft wurden und zweitens müssen sie im Rahmen bleiben."

Gefährliche Texte? Der Fall Bushido

Barbara Reul-Nocke hat in diesem Zusammenhang erfolgreich einen Veranstalter vertreten, der sich gegen Auflagen des Jugendamtes bei einem Bushido-Konzert wehrte. Wäre es hier nach der Stadt Koblenz gegangen, dann wäre unter anderem Zehn- bis Dreizehnjährigen der Besuch des Konzertes auch mit Erziehungsbeauftragten verboten worden. "Natürlich ist es zweifelhaft, ob man die derbe Gossensprache einiger Titel Bushidos in Bezug auf Kinder hinnehmen möchte. Die Entscheidung aber liegt bei den Eltern." Das Wohl des Kindes sah das Verwaltungsgericht Koblenz jedenfalls nach gründlicher Prüfung der Texte hier nicht gefährdet und ging davon aus, dass diese den Kindern, die das Konzert besuchen wollten, sowieso bekannt seien. Ein Klick im Netz genügt schließlich. "Das Gericht hat nach Überprüfung der sehr strengen Auflagen die jugendgefährdende Wirkung und das Erziehungsrecht der Eltern berücksichtigt und gewertet." Zugunsten des Veranstalters und damit auch zugunsten derjenigen unter 14, die auf die Musik des Berliner Rappers stehen.

Angst um die Kinder bei Massenveranstaltungen

Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Eltern ihre Kinder beschützen und nicht diese vor den Eltern beschützt werden müssen. Was in der Regel ja auch so ist. Was Müttern und Vätern normalerweise mehr Sorgen macht als die Texte der Künstler oder schräge Töne sind Massenveranstaltungen und deren Gefahren. Nicht zuletzt seit der Katastrophe auf der Love Parade haben Eltern Angst, ihren Kindern könnte in der Masse von Menschen etwas passieren. Ganz unberechtigt ist das nicht. Denn die Sicherheitsvorkehrungen sind nicht immer ganz optimal, das hat sich bei der Autogrammstunde von One Direction in Köln wieder einmal gezeigt. Gerade wenn eines der Mädchen in Ohnmacht fällt, wird es gefährlich.

Selbst eine Oper kann schädlich sein für Kinderohren

Eine weitere elterliche Sorge ist, ob die Lautstärke auf einem Konzert dem kindlichen Ohr nicht schaden könne. Die Gefahr sieht auch Dr. Michael Deeg vom Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte: "Auch wenn das kindliche Ohr bereits genauso ausgereift ist wie das eines Erwachsenen, lauter Schall über längere Zeit kann zu Schäden führen. Auch langfristig." Dabei macht es übrigens, so der Freiburger HNO-Arzt, keinen Unterschied, ob es sich um klassische Musik oder Thrash Metal handelt. Und auch ein Open Air ist kein Schutz. Es kommt allein auf die Schalleinwirkung an und darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. "Auch hier könnte man theoretisch den Platz so beschallen, dass alle ein Schalltrauma davontragen. Wenn es im Ohr pfeift, dann war es auf jeden Fall zu viel des Guten."

In Qualität investieren

Um gerade Kinder zu schützen, rät der Ohrenfachmann zu Schutzstöpseln, die man in den Gehörgang steckt und die sich regulieren lassen. "Durch die integrierten Schallfilter entsteht eine fast lineare Abdämmung, etwa so, wie wenn Sie an einem Verstärker den Pegel runternehmen. Die Vielfalt der Frequenzen bleibt erhalten." Allerdings kosten Stöpsel dieser Art, die individuell angefertigt werden müssen, um die 100 Euro. Die günstigere Alternative hält Michael Deeg aber für nicht vergleichbar: "Diese Gummidinger sind nicht adäquat und stopfen die Ohren eher zu, dämmen zu stark ab. Was dann zur Folge hat, dass sie herausgenommen werden." Er hält es gerade deswegen für sinnvoll, hier einmalig in Qualität zu investieren, um sein Kind und auch sich selbst vor Gehörschäden durch Konzertbesuche zu schützen.

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