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Halloween-Filme sind für Kinder zu brutal


Halloween
Die meisten Halloween-Filme sind für Kinder zu brutal

dpa, Annabell Brockhues

30.10.2013Lesedauer: 3 Min.
Halloween: Manche Szenen in Halloween-Filmen sind zu brutal für Kinder.Vergrößern des BildesManche Szenen in Halloween-Filmen sind zu brutal für Kinder. (Quelle: Chromorange/imago-images-bilder)
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Spritzendes Blut, Monster und Killer-Clowns - das Fernsehprogramm an Halloween ist voll davon. Was bei Erwachsenen für den Nervenkitzel sorgt, kann bei Kindern und Jugendlichen zu Albträumen führen. Eltern sollten daher die Halloween-Filme im TV gemeinsam mit den Kindern auswählen und nach Filmende über das Gesehene reden, um Ängste aufzufangen.

Kinder und Jugendliche erleben Horrorfilme emotionaler als Erwachsene. Im Vor- und Grundschulalter können sie nur schwer zwischen Fiktion und Wirklichkeit unterscheiden. "Sie haben noch nicht so viel Medienerfahrung und noch keine Distanz zu den Filmen entwickelt", sagt Michael Gurt von Flimmo. Der Münchner Verein berät Eltern zum Fernsehprogramm und klassifiziert, ob Sendungen für Kinder geeignet sind.

So helfen Eltern Kindern über die Angst hinweg

Mit bestimmten Bildern sind Kinder überfordert, Schockeffekte belasten sie. In solchen Situationen halten Kinder sich oft das Kissen vor das Gesicht, verkriechen sich im Sofa oder verlassen den Raum. Die Angst äußert sich außerdem in Albträumen oder beim Spielen.

"Eltern sollten sich in solchen Momenten dem Kind aktiv zuwenden", rät Gurt. Wichtig sei, Fragen zu stellen wie "worum ging es da?" oder "hat dich das erschreckt?" Das helfe Kindern beim Verarbeiten der Gruselmomente. "Kinder haben ein Interesse daran, hinter die Kulissen der Filme zu schauen - man kann also auch darüber sprechen, wie Horrorfilme funktionieren." Diese Art der Verarbeitung sei aber erst für Kinder ab zehn Jahren ratsam.

Welche Gruselfilme für Kinder geeignet sind

Eltern sollten Filme immer altersgerecht auswählen: Geeignete Gruselfilme verzichten beispielsweise auf Gewaltszenen und vermeiden stilistische Mittel wie Dunkelheit, laute oder plötzliche Geräusche und bösartige Fabelwesen. Außerdem löst sich das Gruseln in einem guten Ende auf, rät die Initiative "Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht".

Spaß am Gruseln haben Kinder erst mit einiger Fernseherfahrung. Das ist etwa ab acht Jahren der Fall. Dann sind Mädchen und Jungen in der Lage, mitzufiebern und gleichzeitig genug Abstand zum Gesehenen zu schaffen. Wichtig ist in jedem Fall, dass zwischen Fernsehgucken und Schlafengehen genug Zeit liegt.

Bei Kindern unter 13 tragen Eltern Verantwortung für Filmauswahl

Generell kommt es auf das Alter und die Reife der Kinder an, welche Filme sich eignen und inwieweit Eltern eingreifen sollten. Bis zu einem Alter von 13 Jahren sind die Eltern in der Pflicht, darauf zu achten, was die Kinder für Filme gucken. Ab 14 Jahren aufwärts entwickeln die Kinder ein Bedürfnis, ihre Grenzen selber auszuloten. Trotzdem: Auch hier sollten Eltern ein Auge auf Sohn und Tochter haben und sie nicht alleine lassen. "Es gibt Filme, die müssen Kinder und Jugendliche einfach nicht gesehen haben."

Kinder von Filmen mit FSK 16 und 18 fernhalten

Nicht jeden Film können Kinder und Jugendliche bewältigen: Bei Filmen mit Altersbeschränkungen FSK 16 und FSK 18 zieht Gurt die Grenze. "Da hilft alles reden dann auch nichts mehr." Filme mit FSK 16 und FSK 18 überschreiten die Belastungsgrenzen der Kinder und beeinträchtigen eventuell die Entwicklung. Der Fachmann rät: "Am besten gar nicht erst gucken."

Ein bisschen Halloween-Horror ist für Ältere okay

Aber: "Halloween kann auch ein aufregendes Erlebnis ohne Albträume werden", weiß Gurt. Er empfiehlt Kindern von zwölf, 13 oder 14 Jahren Horrorfilme gemeinsam mit Freunden zu schauen. Zusammen ließe sich die Spannung besser aushalten. Die Eltern sprechen sich vorher besser untereinander ab, welche Filme erlaubt sind. Und wenn die Jugendlichen trotzdem einen anderen Film gucken, gilt: ein offenes Ohr haben, bloß nicht schimpfen. "Das Schlimmste ist, in so einer Situation mit seinen Ängsten alleingelassen zu werden."

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