16.11.2012, 15:31 Uhr | Jenni Zwick, t-online.de
Heiraten ist nicht nur romantisch, sondern hat auch rechtliche und steuerliche Vorteile. (Quelle: imago)
Sollen wir heiraten oder nicht? Immer mehr Paare stellen sich diese Frage gar nicht mehr. Jedes dritte Kind in Deutschland hat bei seiner Geburt keine verheirateten Eltern. Doch es gibt gute Gründe, die Ehe zu erwägen, wenn man eine Familie gründet: Ehegattensplitting, Sorgerecht, Absicherung nach einer Trennung. Der Staat stellt die Ehe unter besonderen Schutz und begünstigt verheiratete Paare unter anderem im Steuerrecht.
Haben Sie nie über Hochzeit nachgedacht und halten Sie diese Tradition für unnötig, teuer und für Zeitverschwendung, brauchen Sie natürlich nicht weiter lesen. Sie können unverheiratet genauso gut leben, wie andere mit Trauschein. Denken Sie allerdings schon länger heimlich oder ganz offen über eine Hochzeit nach, können die Vorteile, die der Staat Eheleuten bietet, den letzten Anstoß für ein rauschendes Fest geben. Gerade wenn ein Kind unterwegs ist, sehnen sich vor allem Frauen nach etwas Sicherheit. Und das vermittelt ein Ehering am Finger doch den meisten.
Heiraten Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin, sind Sie vor dem Gesetz miteinander verwandt. Lästige Vollmachten für Ärzte, den Lieferservice oder die Post fallen weg. Neben den finanziellen Vorteilen bei der Besteuerung wirkt sich der Trauschein auch auf das Erbrecht und die Absicherung des Partners im Todesfall aus. Nichtverheiratete sind vom Erbe ausgeschlossen und bekommen keine Hinterbliebenenrente, sofern dies nicht im Testament geregelt ist.
Als Eheleute werden Sie als so genannte "Zugewinngemeinschaft" betrachtet. Das heißt, das Vermögen, das während der Ehe erworben wird, gehört Ihnen beiden vorausgesetzt, es wurde kein Ehevertrag abgeschlossen. Im Falle einer Trennung wird geteilt, unabhängig davon, wer was gezahlt hat. Bleiben Sie unverheiratet und trennen sich irgendwann, hat derjenige, der beispielsweise die Kindererziehung übernommen hat und kein eigenes Einkommen hatte, keinen Anspruch auf die Hälfte des Autos oder des Hauses. Sind Sie verheiratet, haben Sie Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.
Doch den wichtigsten Punkt sollten Sie natürlich auch nicht aus den Augen verlieren: Eine Hochzeit ist ein schönes Fest und macht einfach Spaß! Außerdem haben Sie ein Recht darauf, sich und Ihre Partnerschaft zu feiern und aller Welt zu zeigen, dass Sie sich lieben - auch vor dem Gesetz. Das heißt nicht, dass Sie das Fest nicht romantisch ausrichten sollen oder die gesamte Entscheidung "nur" aus Vernunft fällen, aber warum sollten Sie nicht von den schönen Dingen im Leben auch einen Nutzen ziehen?
Quelle: Jenni Zwick, t-online.de
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