08.12.2011, 12:28 Uhr | rev, dapd, t-online.de
Bezug von Kindergeld: Wie hoch darf das Einkommen der volljährigen Kinder sein? (Quelle: imago)
Bei Volljährigen war neben der Voraussetzung der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit das Einkommen des Kindes immer ein wesentlicher Faktor. Das gilt ab Januar 2012 jedoch nicht mehr.
Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld ab Januar keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Bisher müssen Eltern und Kinder bei der Familienkasse nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von 8004 Euro pro Jahr, einhalten. Künftig muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
Ratgeber - Wer hat Anspruch auf einen Kindergeldzuschuss?
Quelle: rev, dapd, t-online.de
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