15.11.2011, 10:18 Uhr | dpa-tmn
Ein Eigentümer ist für die Sicherheit seines Grundstücks zuständig - aber er haftet nicht immer. (Quelle: imago)
Ein Grundstückseigentümer muss seinen Zaun so sichern, dass er keine Gefahr für andere darstellt. Verletzt sich ein Kind, weil es an dem Zaun hochgeklettert und dann heruntergefallen ist, haftet der Grundstückseigentümer allerdings nicht. Das entschied das Landgericht Coburg (Az.: 21 O 609/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In dem Fall hängte sich ein sechsjähriges Mädchen an die Eisenstange eines Zauns. Diese löste sich, das Kind fiel zu Boden und verletzte sich schwer. Das Kind musste zehn Tage im Krankenhaus bleiben. Die Eltern waren der Meinung, der Grundstückseigentümer habe die Stange nicht ausreichend befestigt, daher müsse er 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Gericht wies die Klage ab. Zwar habe der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich dafür zu sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Dies gelte jedoch nur gegenüber befugten Benutzern eines Grundstücks. Der Grundstückseigentümer müsse außerdem nicht damit rechnen, dass sich sechsjährige Kinder alleine und ohne Aufsicht dort aufhalten würden.
Quelle: dpa-tmn
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