28.12.2011, 11:07 Uhr | dpa, dapd
Auf Familien kommen 2012 einige Neuerungen zu. (Quelle: imago)
Für Familien sind mit Beginn des Jahres 2012 einige Neuregelungen in Kraft. So können die Kosten für Kinderbetreuung leichter von der Steuer abgesetzt werden. Auch beim Kindergeld 2012 werden es Eltern 2012 leichter haben. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Volljährige Kinder in Ausbildung dürfen ab 2012 unbegrenzt selbst Geld verdienen. Sie müssen für das Kindergeld ab Januar keine Erklärungen und Belege zu ihrem Einkommen mehr einreichen. Bisher müssen Eltern und Kinder bei der Familienkasse nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von derzeit 8004 Euro pro Jahr, einhalten. Künftig muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Auch Eltern, deren Kinder Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten, erhalten künftig Kindergeld. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft.
Zum 1. Januar fällt die Differenzierung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten weg. Job-Nachweise werden nicht mehr verlangt. Ab 2012 können alle Eltern zwei Drittel ihrer Kosten für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahre als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt erkennt wie gehabt zwei Drittel der Betreuungskosten, aber höchstens 4.000 Euro an.
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Am 1. Januar tritt das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Beschäftigte haben dann die Möglichkeit, zur Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Hierfür ist ein Lohnausgleich vorgesehen. Wer etwa nur noch 50 Prozent arbeitet, soll weiter 75 Prozent des letzten Bruttogehalts bekommen. Das zu viel gezahlte Geld wird nach der Pflegezeit verrechnet: Die Betroffenen arbeiten wieder 100 Prozent, bekommen aber weiter nur drei Viertel des Gehalts, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist.
Beim Unterhalt für Trennungskinder gibt es in diesem Jahr hingegen keine Änderungen. Für 2012 werde keine neue "Düsseldorfer Tabelle" herausgegeben, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. "Weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen erfordern eine Anpassung", erklärte das OLG. Daher gelten die für 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge und Selbstbehaltssätze fort. Das OLG regelt in der "Düsseldorfer Tabelle" bundesweit Unterhaltsansprüche für die Millionen Trennungskinder, für Ex-Partner und in finanzielle Nöte geratene Eltern. Zuletzt wurden die Unterhaltszahlungen für Kinder 2010 im Schnitt um 13 Prozent erhöht.
Quelle: dpa, dapd
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