20.09.2012, 15:08 Uhr | rev, t-online.de
Der Kindergeldantrag lässt sich inzwischen auch online ausfüllen. (Quelle: imago)
Auch wenn Eltern und Kind die Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllen, erhalten sie es nicht automatisch. Zunächst müssen die Eltern noch den Kindergeldantrag einreichen. Wir erklären, wo und in welcher Form dies geschehen kann.
Um Kindergeld zu bekommen, muss der Antrag dafür schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit im entsprechenden Wohnort beziehungsweise Stadtbezirk eingereicht werden. Hierfür muss die Existenz des Kindes durch amtliche Unterlagen nachgewiesen werden. Das kann zum Beispiel durch die Geburtsurkunde geschehen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und in ihr der Wohnort der Eltern verzeichnet ist. In einem solchen Fall kann man auch eine Haushaltsbescheinigung vorlegen. Für Kinder, die außerhalb des Haushalts leben, kann der Nachweis beispielsweise in Form einer sogenannten Lebensbescheinigung erbracht werden.
Mit dem 18. Geburtstag des Kindes läuft auch der bisherige Anspruch auf den Kindergeldbezug aus. Für ein volljähriges Kind muss nun das Kindergeld neu beantragt werden. Dazu müssen weitere Nachweise vorgelegt werden. Diese können sein: Schulbescheinigungen, Bescheinigungen über freiwillige soziale oder ökologische Dienste oder Nachweise über die Arbeitslosigkeit des Kindes.
Die entsprechenden Vordrucke bekommen Eltern ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Seit September 2009 bietet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mit "Kindergeld Online" außerdem die Möglichkeit auf ihren Internetseiten den Kindergeldantrag aufzurufen und am Bildschirm zu bearbeiten - dies betrifft sowohl Neuanträge als auch Veränderungsanzeigen. Das Online-Verfahren hat den Vorteil, dass sofort auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben sowie fehlende Nachweise hingewiesen wird und sich der nachträgliche Bearbeitungsaufwand so verringert. Die im Internet ausgefüllten und bereits übermittelten Anträge müssen nochmals ausgedruckt, unterschrieben und an die Familienkassen übersandt werden.
Quelle: rev, t-online.de
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