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Bundessozialgericht: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen


Urteil
Bundessozialgericht: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

Von dpa
Aktualisiert am 27.06.2013Lesedauer: 2 Min.
Doppeltes Elterngeld für Zwillinge - klingt logisch, wurde jetzt aber erst vor Gericht geklärt.Vergrößern des BildesDoppeltes Elterngeld für Zwillinge - klingt logisch, wurde jetzt aber erst vor Gericht geklärt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Beruf

Im vorliegenden Fall wollten beide Elternteile zu Hause bleiben: Der Vater hatte zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn Robin und weitere zwei Partnermonate für seine Tochter Enya beantragt, die Mutter zwölf Monate für Enya und zwei weitere Partnermonate für Robin. Das Amt hatte das Elterngeld zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt. Einen grundsätzlichen Anspruch gebe es aber bis zum 14. Lebensmonat, urteilte das BSG (Az: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R).

Ein Elternteil kann bei der Geburt eines Kindes zwölf Monate Elterngeld beantragen, dazu kann der Partner weitere zwei Monate nehmen. In dieser Zeit zahlt der Staat 67 Prozent des Einkommens, maximal 1800 Euro pro Monat. Ob Eltern von Zwillingen einen oder zwei Ansprüche auf Elterngeld haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Elterngeld gebe für das jeweilige Kind, das gelte auch bei Mehrlingen, stellte nun das BSG klar.

Zwillinge: Elterngeld für jedes Kind?

Der entscheidende Punkt für das Amt, die Elterngeldstelle Oberfranken, lag darin, dass beide Eltern gleichzeitig zuhause bleiben wollten. In seinen Augen lag damit nur eine Elternphase vor. Die Eltern im vorliegenden Fall wollten aber die Kinder einzeln betreuen und einzeln Elterngeld beantragen. Außerdem hatten die Frühchen, die im Februar 2007 zur Welt kamen, gesundheitliche Probleme und brauchten mehr Pflege.

Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter. Zudem stehen dem Beamtenpaar jeweils 300 Euro monatlich als Elterngeld-Erhöhung für Mehrlingsgeburten zu.

Würde in einer Familie in der Elternzeit des ersten Kindes ein weiteres Kind geboren, würde den Eltern ebenfalls erneut Elterngeld und Elternzeit zustehen.

So viele Mehrlinge gibt es in Deutschland

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2011 in Deutschland rund 11.500 Mehrlingsgeburten, davon waren 98 Prozent Zwillingsgeburten. Allerdings gibt es das doppelte Elterngeld nur, wenn beide Elternteile voll berufstätig sind. Nach Angaben des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth, das für den Elterngeldbezug in Bayern zuständig ist, ist nun mit Mehrkosten in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Fall zu rechnen.

Im Fall der Eltern aus Bayern gestanden die Richter dem Mann allerdings nur elf statt 14 Monate zu. Die anderen drei Monate seien auf das Konto der Mutter gegangen, als diese im Mutterschutz war. In dieser Zeit könne nur die Mutter Elterngeld beziehen, urteilte das Gericht.

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