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Teilzeitarbeit: Wie Mütter Teilzeitarbeit beantragen


Frauen und Karriere
Wie Mütter Teilzeitarbeit beantragen

dpa-tmn, Jan Hinnerk Roloff

Aktualisiert am 02.01.2017Lesedauer: 3 Min.
Vor dem Antrag auf Teilzeitarbeit sollte man einige Details mit dem Chef besprechen.Vergrößern des BildesVor dem Antrag auf Teilzeitarbeit sollte man einige Details mit dem Chef besprechen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Als erstes stellt sich meist die Frage, ob der Chef dem Wunsch auf Teilzeit nachkommen muss. Das hängt davon ab, wie lange man schon in der Firma arbeitet und wie groß der Betrieb ist. Laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Angestellte immer dann einen Anspruch auf Teilzeit, wenn sie mindestens ein halbes Jahr in der Firma beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Als Mitarbeiter zählen alle Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber regelmäßig beschäftigt - unabhängig von der Höhe ihrer Arbeitszeit. Nicht mitgezählt werden Azubis, Freiberufler sowie Geschäftsführer, erklärt Susanne Wanger vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Antrag auf Teilzeitarbeit muss nicht begründet werden

Den Antrag müssen Arbeitnehmer spätestens drei Monate vor dem gewünschten Start der Teilzeit stellen, erklärt Christiane Flüter-Hoffmann, Arbeitszeitexpertin beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Gründe müssen in dem Schreiben an den Chef nicht genannt werden. Wenn man die Arbeitszeit auf bestimmte Tage in der Woche verteilen möchte oder muss, sollte man das gleich angeben. Das macht etwa Sinn, wenn eine Mutter alle Nachmittage frei haben möchte, weil das Kind nur vormittags einen Kita-Platz hat.

Solche Wünsche sollten aber vorab mit dem Chef diskutiert werden, um Konflikte zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss seinerseits den Arbeitnehmer einen Monat, bevor das neue Arbeitszeitmodell in Kraft treten soll, Bescheid geben, erläutert Flüter-Hoffmann. Versäumt er die Frist, hat der Arbeitnehmer Glück: Es gilt dann das von ihm beantragte Modell.

Wann der Arbeitgeber Teilzeitarbeit ablehnen kann

Aus wichtigen betrieblichen Gründen darf der Arbeitgeber den Teilzeitantrag aber ablehnen. Ein Grund kann sein, dass die Teilzeitarbeit für die Firma mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ein anderer kann sein, dass sie die Sicherheit, die Organisation oder der Arbeitsablauf im Betrieb beeinträchtigt.

So entschieden die Arbeitsgerichte in der Vergangenheit, dass Arbeitgeber einen Teilzeitantrag ablehnen dürfen, wenn nur ein Verkäufer die Kunden bedienen soll oder wenn auf dem Arbeitsmarkt keine Ersatzkräfte existieren. Ein weiterer Grund kann sein, dass Teilzeitarbeit eine Schichtübergabe schwierig macht oder ein zusätzlicher Dienstwagen angeschafft werden muss. Wichtig: Hat der Arbeitgeber einen Antrag zu Recht abgelehnt, dürfen Mitarbeiter frühestens nach zwei Jahren erneut einen stellen.

Den Job mit einer anderen Kollegin teilen

Dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit haben, bedeutet nicht, dass sie in dem Fall ihren alten Arbeitsplatz behalten, warnt Andreas Priebe von der Hans-Böckler-Stiftung. "Ist der derzeitige Arbeitsplatz für eine Teilzeitstelle objektiv ungeeignet, kann eine Versetzung auf einen anderen erfolgen."

Wer die derzeitige Position behalten möchte, kann seinem Chef Job-Sharing vorschlagen, rät Priebe. Bei dem Modell sucht man einen Mitarbeiter mit ähnlichen Qualifikationen, um die Vollzeitstelle zu teilen: die Tandem-Kollegen erledigen die Aufgaben dann mit einem tageweise, wöchentlich oder monatlich wechselnden Rhythmus.

Schlechte Chancen bei einer Klage

Doch zurück zum Teilzeit-Antrag: Lehnt ein Arbeitgeber diesen ab, kann man ihn notfalls vor Gericht einklagen. Die Chancen sind jedoch nicht besonders gut, warnt Priebe. Viele Arbeitsgerichte urteilten beim Thema Teilzeit arbeitgeberfreundlich und lassen viele Faktoren als "dringende betriebliche Gründe" gelten, die dem Teilzeitantrag entgegenstehen.

Teilzeitvertrag kann zur Sackgasse werden

Hat der Chef dem Antrag auf Teilzeitarbeit zugestimmt, bleibt folgendes Problem: Manche Mutter möchte auf eine Vollzeitstelle zurückkehren, wenn die Kinder älter sind. Doch ein Rückkehranspruch auf eine Vollzeitstelle gibt es nicht. Dieses Thema gesetzlich zu verankern, wird seit einigen Monaten in der Politik verstärkt diskutiert. Derzeit können Arbeitnehmer in Teilzeit nur verlangen, dass sie bei der Besetzung von neuen Vollzeitstellen gegenüber externen Bewerbern bevorzugt werden. Vor allem für Alleinerziehende, aber auch für Eltern, die auf ein zweites Einkommen angewiesen sind, ist die Teilzeitfalle wegen der finanziellen Einbußen tückisch.

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